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Ein Pandemie-Jahr geht, ein neues kommt.

Was gilt, was ist erlaubt, was ist verboten

Silvester, Alkohol, Feuerwerk

Der Jahreswechsel 2020/2021 ist nicht wie gewohnt: die Corona-Pandemie mit den weiterhin hohen Infektions- und Todeszahlen hat auch Auswirkungen auf den Jahreswechsel. Auch in unserer Stadt. Ziel aller Bemühungen ist es, der weiteren Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten. Wie dramatisch die Situation ist zeigt die Entwicklung: aktuell infiziert (Stand: 31.12.2020) sind 1.016 Personen, von denen 124 stationär in Krankenhäusern behandelt werden. Leider gibt es seit Mittwoch weitere Verstorbene im Zusammenhang mit Covid-19 zu beklagen: zwei Frauen, Jahrgang 1928 und 1929 sowie zwei Männer Jahrgang 1934 und 1941. Seit Monatsbeginn sind die Todeszahlen durch das Coronavirus stark angestiegen: inzwischen sind 75 Menschen in unserer Stadt dadurch gestorben.

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Kontakbeschränkungen

Auch an Silvester und am Neujahrstag gilt: private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken. Es dürfen sich maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Partys und Feiern sind verboten. Das gilt für den öffentlichen und den privaten Raum.

Alkohol

Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 und 6 Uhr ist ebenso untersagt, wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum - unabhängig von der Uhrzeit. Konkret: kein Anstoßen zum Jahreswechsel in der Öffentlichkeit mit Sekt oder Bier. Restaurants und Gaststätten sind ohnehin geschlossen, nur Bring- und Abholdienste sind erlaubt. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei werden die Einhaltung der Verbote überwachen.

Feuerwerk

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist untersagt. Öffentliche Feuerwerke sind verboten. Allerdings: das Zünden von Raketen und Böllern ist in diesem Jahr nicht generell tabu. „Wir appellieren dringend auf privates Feuerwerk zu verzichten", so Christoph Hüsken, Pressesprecher der Stadt Herne. „Vor Krankenhäusern, Kinderheimen und Senioreneinrichtungen sowie Tankstellen darf grundsätzlich kein Feuerwerk gezündet werden."

„Extreme Risiken“

Die Polizei warnt nachdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse sei in der Regel unklar, weshalb deren Verwendung mit „extremen Risiken“ verbunden sei und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen könne. „Schnellere Abbrenndauer und vorzeitige Explosion", sagt Polizeipressesprecher Marco Bischoff, „machen die Dinger so richtig gefährlich." Geprüftes und in Deutschland zugelassen Feuerwerk ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Es müssen beide Kennzeichen vorhanden sein. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM (=Bundesamt für Materialprüfung). 0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer. Zu beachten ist, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.

Woher weiß ich, dass mein Feuerwerk geprüft ist? Wie kann ich illegales Feuerwerk erkennen?

Zur Kategorisierung von Feuerwerkskörpern gibt es hier Infos.

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte auf Feuerwerkskörper verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.

Wer mit illegalen Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht erwischt wird, dem droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz – und damit zumindest eine hohe Geldstrafe. Im Gesetz ist die Rede von bis zu 50.000 Euro. Außerdem werden die illegalen Feuerwerkskörper beschlagnahmt und vernichtet. Und auch dafür wird der Verursacher zur Kasse gebeten.

Auch der Zoll schaut genau hin

Die sogenannten „Polen-Böller“ entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards – unter anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen. Außerdem haben sie eine wesentlich höhere Sprengkraft als hiesige Feuerwerkskörper. Oft werden die illegalen Böller schnell und einfach über das Internet bestellt und mit dem Paketservice nach Hause geliefert.

Das ist allerdings verboten. Sinngemäß gilt dies auch für im Ausland gekauftes Feuerwerk, das in die Heimat mitgebracht wird. Deshalb: die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes nicht gestattet und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Das Hauptzollamt Dortmund etwa - wozu auch Herne gehört - kontrolliert regelmäßig in den acht Postverteilzentren des Bezirks. In allen Zentren werden Brief- und Paketsendungen auch aus dem Ausland umgeschlagen. Andrea Münch, Pressesprecherin des Dortmunder Zoll: „Wir kontrollieren dort risikoorientiert und regelmäßig Brief- und Paketsendungen aus dem EU-Ausland. Im Jahr 2019 wurden aufgrund dieser Kontrollen 883 Strafverfahren eingeleitet, in den meisten Fällen wegen festgestellter Betäubungsmittel."

Mediziner sind besorgt

Dr. Guido Rölleke ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am EvK Herne.

Feuerwerk in diesem Jahr nicht zu zünden hat noch einen weiteren Grund: die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser sollen nicht unnötig belastet werden. Es sind weniger die zugelassenen Böller, sondern vielmehr die illegalen Knaller aus dem Ausland, die sogenannten „Polenböller", die für schwere Verletzungen sorgen. Sie haben eine ungleich höhere Sprengkraft und explodieren oft unkontrolliert. Deshalb bleibt es oft nicht bei leichten Verletzungen, vor allem dann, wenn Leichtsinnigkeit in Kombination mit Alkohol im Spiel ist. Dr. Guido Rölleke, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am EvK Herne warnt deshalb eindringlich: „Ich habe schon schlimme Verletzungen behandeln müssen, die z.B. durch selbstgebaute Sprengkörper verursacht wurden. Da gab es nicht nur die Fälle, bei denen einzelne Finger weggesprengt waren, sondern da ging es auch schon mal um den Verlust der kompletten Hand. Inwieweit der Verletzungsschaden, der angerichtet wird, reparabel ist, kommt sehr darauf an, an welcher Stelle der Hand und mit welcher Sprengkraft ein Böller explodiert."

Infotelefon an Feiertagen erreichbar

Das Corona-Infotelefon der Stadtverwaltung Herne ist zum Jahresende bis zum 3. Januar 2021 täglich von 10 bis 13 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 16 12 000 erreichbar.

Details zu den Regelungen für Silvester und Neujahr und zur aktuellen Coronaschutzverordnung hat das Land NRW auf der folgenden Seite veröffentlicht.

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Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online hier.

Auf öffentlichen Plätzen gilt bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot.
| Autor: Stefan Kuhn