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Zwölf Wandergesellen mit Martin Klinger (m), dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Herne.

Zwölf auf einen Streich

Zwölf Dachdecker- und Zimmerer-Gesellen stateten, während ihrer Wanderschaft am Donnerstag (29.3.2018), der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Herne einen Besuch ab. Nach Abschluss der Gesellenprüfung und Freisprechung können die Handwerksgesellen nach festgesetzten Regeln der Zünfte - zum Beispiel kein Geld für Kost/Logis und Reisen auszugeben - auf Wanderschaft gehen. Auf die Wanderschaft darf heute nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos, schuldenfrei und unter 30 Jahre alt ist. Die Wanderschaft wird auch „Walz“ oder „Tippelei“ genannt. Sie war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen der Zulassung zur Meisterprüfung.

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Wandergesellen begeben sich nach altem Brauch für drei Jahre und einen Tag auf die Wanderschaft, um sich mit den Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken in anderen Regionen, Ländern und sogar auf fernen Kontinenten vertraut zu machen sowie handwerkliche Tradition aufrecht zu erhalten.

Sehr gut erkennbar an der charakteristischen Kluft: Hose mit weitem Schlag, Weste, Jacke, Hut und Wanderstock. Das wichtigste Utensil ist allerdings das Wanderbuch. Es dient der Ausweisung in der Öffentlichkeit und bei Behörden des In- und Auslandes als rechtmäßiger Geselle. Offizielle Eintragungen werden dort vorgenommen und haben für den Inhaber einen hohen persönlichen Erinnerungswert. Nach dem traditionellen Handwerksgruß und Spruch wurde im Saal der Kreishandwerkerschaft Herne das seltene Ereignis mit dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Herne – Herrn Martin Klinger - auf einem Foto festgehalten.

Dienstag, 3. April 2018 | Quelle: Kreishandwerkerschaft Herne