halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Prozess nach Rückforderunng

Zuviel Geld vom Krankenhaus

Ein Verkehrsunfall Anfang 2019 setzte Mitte März 2019 dem bis dahin noch kurzen Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin der Zentralen Versorgungsdienste (ZVD) der evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel ein vorzeitiges Ende. Doch die Frau bekam „aus Versehen“, so Arbeitsrichterin Große-Wilde im Gütetermin der Klage der ehemaligen Arbeitgeberin gegen die frühere Mitarbeiterin, bis Ende April 2019 weiterhin ihren Lohn. Das waren genau 826 Euro und 31 Cent, die der Krankenhausträger erst in einem Vollstreckungsverfahren als Rückzahlung geltend machte und später, als dieser Weg erfolglos blieb, mit Rechtsanwalt Scheerward vor dem Arbeitsgericht einklagte. Dort saß die Frau jetzt mit Rechtsanwalt Turgut, der das Mandat nach eigener Darstellung „erst mit dem heutigen Tag“ übernommen hatte, nachdem der erste Pozessvertreter der Frau sein Mandat niedergelegt hatte.

Anzeige: Glasfaser in Crange

„An dieser Forderung beisst keine Maus einen Faden ab,“ so die Richterin. Es handele sich um „eine ganz normale Überzahlung. Sie müssen mit einem Unterliegen rechnen, obwohl es sich um ein Versehen handelte,“ gab die Richterin der beklagten Frau zu bedenken. Vielleicht gebe es aber noch die Möglichkeit, dass die Klägerseite Ratenzahlung einräume und noch etwas „Entgegenkommen“ zeige.

Anzeige: Osterbrief

Deshalb der Vorschlag des Gerichts, der Ex-Mitarbeiterin ab Anfang November Ratenzahlungen von 25 Euro im Monat einzuräumen und nach 24 Monatsraten und dann 600 Euro auf die restlichen 226,31 Euro zu verzichten. So dürfte es wohl kommen, denn die Frau und ihr Anwalt stimmten sofort zu, während der allein vor Gericht erschienene Anwalt der Krankenhausgemeinschaft noch Rücksprache mit seiner Mandantin nehmen muss. Dazu hat er drei Wochen bis zum 13. Oktober Zeit. (AZ 3 Ca 1544/20)

| Autor: Helge Kondring