
Vertreter-Versammlung der KBS
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), das Parlament der Sozialversicherung mit Sitz in Bochum, befasste sich in seiner Sitzung am Freitag (23.11.2018) mit folgenden Themen: Andreas Gülker wird ab 1. Dezember 2018 Mitglied der Geschäftsführung der KBS. Die Vertreterversammlung der KBS wählte ihn zum Nachfolger von Direktor Peter Grothues, der nach mehr als 50-jähriger Tätigkeit zum 30. November 2018 ausscheidet.
Verabschiedung des Haushaltsplan für das Jahr 2019: Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2019 beträgt insgesamt 51,004 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Zuwachs gegenüber dem Ansatz für das laufende Jahr um fast 3 Prozent. Für ihre Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Knappschaft im kommenden Jahr rund 9,8 Milliarden Euro ausgeben, für die Rentenversicherung circa 25,5 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird Beiträge von circa 8,1 Milliarden Euro einziehen. Weitere Beträge entfallen beispielsweise mit 311 Millionen Euro auf die Arbeitgeberversicherung, in Höhe von rund 508 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit circa 16,2 Millionen Euro auf die Seemannskasse.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung wurden darüber informiert, dass die Rentenversicherung der KBS im Benchmarking aller Gesetzlichen Rentenversicherungen in Deutschland eine Spitzenposition belegt. Ausgewertet werden dazu unter anderem Bearbeitungszeiten, Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit
Zum 1. Januar 2019 wird die Knappschaft mehrere neue Leistungen für ihre Versicherten einführen. So wird es dann für werdende Mütter in der Schwangerschaft zusätzlich möglich sein, individuelle Beratungsleistungen durch Hebammen via LiveChat oder telefonisch in Anspruch zu nehmen. Anfang des Jahres hatte die Knappschaft bereits Leistungen für Schwangere wie Hebammen-Rufbereitschaft und Toxoplasmosetests, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, eingeführt. Neu wird auch ein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine zweite Arzt-Meinung bei Erkrankungen sein. Hier geht es um bestimmte Krebs- und Skeletterkrankungen.
Ab Frühjahr 2019 bietet die Knappschaft ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte an. So gehen zukünftig weniger Informationen verloren, die für die Therapie-Entscheidungen der Ärzte, aber auch aller anderen Heil-Berufler wichtig sein können. Jeder Versicherte entscheidet selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer sie wann einsehen darf. „Zudem ist uns wichtig, die bestehenden digitalen Angebote in die Akte zu integrieren“, erklärt Bettina am Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft. Bereits jetzt können Versicherte der Knappschaft unter anderem Krankmeldungen online übermitteln oder mit der elektronischen Behandlungs-Information (eBI) zustimmen, dass ihr Arzt die Behandlungshistorie der letzten Jahre erhält und beispielsweise einen Medikations-Check durchführen kann. „Das alles sind Puzzlestücke der zukünftigen digitalen Akte der Knappschaft“, sagt am Orde.