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Verbraucherzentrale informiert zu Änderungen ab 2015

Was sich für Verbraucher 2015 alles ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt: Wer Unterhalt zahlen muss, kann sich 2015 über einen höheren Selbstbehalt freuen. Facebook kommt seinen Nutzern abermals mit neuen Bedingungen, die der Firma noch mehr Rechte einräumen. Das „Elterngeld plus“ legt Partnerschaftsbonus, flexible Auszeiten und Mehrlingszuschlag in die Wiegen. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – dafür können die Krankenkassen aber einen individuellen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ab November müssen Vermieter den Ein- und Auszug von Mietern wieder beim Einwohnermeldeamt bestätigen.

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Erneut hat der Finanzminister den garantierten Zins bei Lebensversicherungen reduziert: auf nur noch 1,25 Prozent.

So führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ihrer Kunden künftig sofort ab. Schwarzfahren wird voraussichtlich im Frühjahr teurer. Autokennzeichen dürfen nach einem Umzug in eine andere Stadt behalten werden. Die Post schlägt beim Porto auf. Dafür sinkt der Rundfunkbeitrag um 48 Cent im Monat. Aufgestocktes Pflegegeld, Verbesserungen für Demenzkranke und höhere Zuschüsse für Umbauten: nur drei der vielen Neuerungen im großen Paket der Pflegereform. Weitere Änderungen kommen aus Brüssel: Eine Reihe von Konservierungsstoffen darf in Cremes für den Windelbereich nicht mehr verwendet werden, und im neuen Jahr kommt das 0,15-Liter-Glas.

Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter
zum Lesen und Herunterladen.

Den kompletten Überblick gibt’s im Internet auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW zum Lesen und Herunterladen.

Sonntag, 21. Dezember 2014