
Kreissynoden tagen in Gelsenkirchen
Über Verwaltungsunion entscheiden
Am Dienstag, 28. März 2023, findet ab 18 Uhr im Gemeindezentrum Matthäuskirche an der Cranger Straße 81 in Gelsenkirchen eine Synodale Versammlung der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Herne und der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid statt.
Nach einer Andacht des Gelsenkirchener Superintendenten Heiner Montanus werden die Synodalen über die Bedingungen der anvisierten Bildung einer von beiden Kirchenkreisen getragenen gemeinsamen Verwaltung informiert. Die Kreissynoden hatten im Januar 2021 den Überlegungen zur Zusammenlegung zugestimmt und die Kreissynodalvorstände beauftragt, eine Verbandssatzung für ein gemeinsames Kreiskirchamt zu erstellen und auf dem Gebiet beider Kirchenkreise (Gelsenkirchen, Wattenscheid, Herne, Castrop-Rauxel) mögliche Standorte für eine gemeinsame Verwaltung zu prüfen.
Aus beiden Kirchenkreisen paritätisch besetzte Arbeitsgruppen haben im Zusammenspiel mit den Kreissynodalvorständen diese Aufträge erfüllt, eine Verbandssatzung erarbeitet und verschiedene mögliche Standorte geprüft. Dabei ging es um Ausstattung, Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit und Kosten. Nach Sichtung der Ergebnisse empfehlen die Kreissynodalvorstände als Standort für das neue gemeinsame Kreiskirchenamt ein Bürogebäude im Nordsternpark in Gelsenkirchen. Die Mitarbeitendenvertretungen waren in den Prozess eingebunden; auch sie werden auf der Synodalversammlung ihren Standpunkt vorstellen. Danach haben die Synodalen noch einmal Gelegenheit, Fragen zu stellen und das Vorhaben diskutieren.
Direkt im Anschluss an die Synodale Versammlung tagen die Synoden der beiden Kirchenkreise separat, weil beide Leitungsgremien dann je für sich über Satzung und Standort beraten und gleichlautende Beschlüsse dazu fassen müssen
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- Dienstag, 28. März 2023, um 18 Uhr