
Modernisierungsförderung 2020
Rund 80 Prozent aller Wohngebäude in Herne sind 40 Jahre und älter. Um aktuellen Wohnbedürfnissen sowie energetischen Zielen zu entsprechen, müssen zahlreiche Gebäude und Wohnungen modernisiert und an zeitgemäße Standards angepasst werden. Nachhaltiges Modernisieren heißt, die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner mit dem bautechnisch Möglichen, der wirtschaftlichen Rentabilität und der sozialen Tragbarkeit der Wohnkosten in Einklang zu bringen.
Mit der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod) hat die Landesregierung ein Förderangebot geschaffen, durch das sowohl selbstgenutztes Wohneigentum bei Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen als auch Mietwohnungsbestände unter Einräumung von Belegungsbindungen zukunftsfähig gemacht werden können. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Abbau von Barrieren, zur Änderung und Erweiterung von Wohnraum, zur Klimaverbesserung und Klimafolgen-Anpassung, zur Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Form von zinsgünstigen Baudarlehen.
Wie bisher erfolgt die Förderung von bis zu 100 Prozent der anerkennungsfähigen Bau- und Baunebenkosten durch Darlehen in Höhe von 5.000 bis 100.000 Euro mit zwei prozentiger Tilgung für die ersten zehn Jahre zinsfrei. Neu ist jedoch, dass seit 2020 bei einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz und bei ökologischen Dämmstoffen zusätzliche Tilgungs-Nachlässe gewährt werden. Zu dem Basisnachlass von 20 Prozent können jeweils weitere fünf Prozent Tilgungsnachlass für überdurchschnittlichen energetischen Standard und umfassende Wärmedämmung mit ausschließlich ökologischen Dämmstoffen (Umweltzeichen Blauer Engel / natureplus-Standard) hinzukommen.
Beratungstermine
Als kommunale Bewilligungsbehörde führt das Team der Wohnraumförderung, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne projektbezogene Beratungen durch und informiert über die verschiedenen Förderprogramme. Sie hilft im engen Austausch mit der NRW.Bank und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) in allen Verfahrensfragen und ist sowohl Ansprechpartner für wohnwirtschaftliche Investoren als auch für Privathaushalte. Beratungstermine können unter 02323/16-3710 (Kirsten Süßmeier) oder 02323 / 16-37 53 (Melanie Thiem) oder 02323 / 16- 37 74 (Oliver Oster) vereinbart werden.