Manipulierte Rechnungen und Schwarzarbeit (II)
Ohne sich dessen eigentlich richtig bewusst gewesen zu sein, hat ein sieben Jahre lang in der Wattenscheider Filiale des Herner Reifenhändlers Stiebling GmbH beschäftigter Monteur nach seiner fristlosen Kündigung vom 8.4.2015 durch raschen Erfolg bei der Suche nach einem neuen Job dafür gesorgt, dass sein Ex-Arbeitgeber nach dieser Kündigung finanziell mit einem blauen Auge davon gekommen ist. Der Mann hatte wegen angeblicher Manipulation von Rechnungen bzw. Schwarzarbeit den Laufpass bekommen und war mit Rechtsanwalt Dr. Beckebaum vor das Herner Arbeitsgericht gezogen (halloherne berichtete).
Am 22.3.2015 hatte der Kläger nach dem Reifenkauf eines Kunden die Reifen montiert und nur für zwei Reifen je einen Euro Montagekosten berechnet. Das fiel später auf und sollte eigentlich schriftlich abgemahnt werden, nachdem es angeblich Gespräche mit dem Kläger und dem Geschäftsführer in Herne und mit dem Betriebleiter in Wattenscheid gegeben hatte. Dem war aber nicht so, wie sich jetzt vor der Kammer von Richter Walker herausstellte. Es gab zwar Gespräche zwischen Betriebsleiter und Geschäftsführer anschließend aber nur ein Gespräch zwischen Betriebsleiter und Kläger über die Unzulässigkeit von eigenmächtig gewährten Rabatten. Und bevor das in eine schriftliche Abmahnung mündete, war am 2.4.2015 schon die angebliche Schwarzarbeit getan. Der Kläger hatte für einen Bekannten, der auch dem Betriebsleiter bekannt gewesen sein soll, nach Feierabend nochmal das Rolltor hochgezogen und vor Feierabend gekaufte Reifen kostenlos montiert. Nach Darstellung des Klägers sei das mit Wissen des Betriebsleiters auch schon öfter passiert und mit Bekanntschaften bzw. Kundenbindung erklärt worden.
Daraus eine fristlose Kündigung herzuleiten, fiel der Kammer in Herne schwer. Nach "diametral entgegensetzten Darstellungen" in zwei Schriftsätzen der Arbeitgeberseite zum ersten Vorfall und ohne Beweis, dass für die Reifenmontage nach Feierabend vom Monteur auch Geld genommen wurde, reiche es für eine fristlose Kündigung nicht, gab Richter Walker Firmenanwalt Dr. Sturm und Personalleiterin Gabryszczak zu bedenken. Den vergleichsweise vom Gericht gezogenen Schlussstrich konnte die Arbeitgeberseite verschmerzen. Der entlassene Monteur, der bereits am 19. April eine neue Stelle fand, gab sich mit 525 Euro Abfindung und der Änderung des Kündigungsdatums "aus betrieblichem Anlass" in den 19. April zufrieden. (AZ 2 Ca 1070/15)