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Silvester-Glücksbringer sind doch viel netter als gefährliche China-Böller.

Silvester – Das sind die Regeln

Das gibt es beim Feuerwerk zu beachten

Raketen, Böller und Co. gehören für viele Bürger zum Jahreswechsel dazu. Dennoch gibt es beim Zünden von Feuerwerkskörpern einige Regeln zu beachten.

Der Umgang mit und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist durch das Sprengstoffgesetz und durch die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Nur während der Silvesterzeit, am 31. Dezember und 1. Januar jeden Jahres, darf Pyrotechnik ohne gesonderte Erlaubnis von allen volljährigen Personen abgebrannt werden. Zusammenfassend ist damit jede volljährige Person berechtigt, an Silvester Feuerwerkskörper zu zünden, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

Achtsamkeit ist angesagt

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Das gilt auch an Silvester und für alle Kategorien von Feuerwerksartikeln.

Auf China-Böller sollte man verzichten.

Wer dagegen verstößt, muss bis zu 100 Euro Strafe zahlen, dazu kommen die Auslagen zum Beispiel Verwaltungskosten. Wer Knaller verbotenerweise zündet, kann auch nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz belangt werden, da er Lärm verursacht und gegebenenfalls die Nachtruhe stört. Insgesamt kann es also richtig teuer werden, das Feuerwerk zu früh oder zu spät zu zünden.

Generell gilt bei jedem Feuerwerk: Die Stadt Herne appelliert an die Bürger, achtsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen, sodass niemand verletzt wird, kein Eigentum beschädigt wird und keine Brände entstehen. Feuerwerkskörper dürfen weder auf Gebäude noch auf Menschen ausgerichtet und gezündet werden.

Freitag, 29. Dezember 2023 | Quelle: Anja Gladisch/ Stadt Herne