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Geldbörse.

Teilweise kommen sie verspätet

Bescheide für OGS-Beiträge

Der Fachbereich Schule und Weiterbildung weist darauf hin, dass die Bescheide zur Zahlung der Elternbeiträge für den OGS-Bereich in diesem Jahr zum Teil erst mit Verzögerung versandt werden. Gründe hier für sind eine notwendige Anpassung an die Vorschriften des neuen Datenschutzes und eine eingeschränkte personelle Besetzung.

Einige Eltern müssen somit mit einer rückwirkenden Beitragserhebung rechnen, sofern sie beitragspflichtig sind. Mögliche Beitragszahlungen sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Sofern es zu einer für die Eltern unangemessenen finanziellen Belastungssituation kommt, prüft die zuständige Stelle gerne die Möglichkeit von Teilzahlungen. Der Fachbereich bittet um Verständnis.

Hinweis zu der Tabelle

Für eine erste Einschätzung, welcher Beitrag erhoben werden kann, ist grundsätzlich maßgebend das Brutto-Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres abzüglich Werbungskosten. Nicht angerechnet werden beispielsweise Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.

Jahreseinkommen Monatlicher Beitrag

  • bis 17.500 Euro kein Beitrag
  • bis 21.000 Euro = 22 Euro
  • bis 26.000 Euro = 34 Euro
  • bis 30.000 Euro = 46 Euro
  • bis 35.000 Euro = 58 Euro
  • bis 40.000 Euro = 69 Euro
  • bis 45.000 Euro = 80 Euro
  • bis 50.000 Euro = 93 Euro
  • bis 55.000 Euro = 105 Euro
  • bis 60.000 Euro = 115 Euro
  • bis 65.000 Euro =124 Euro
  • bis 70.000 Euro = 133 Euro
  • bis 75.000 Euro = 142 Euro
  • bis 80.000 Euro = 150 Euro
  • bis 85.000 Euro = 158 Euro
  • bis 90.000 Euro = 165 Euro
  • bis 95.000 Euro = 175 Euro
  • über 95.000 Euro = 185 Euro
Mittwoch, 12. Juni 2019 | Quelle: Stadt Herne