
Konsens zum Schutz gefunden
Shoah-Mahnmal
Nachdem in den vergangenen Tagen auch öffentlich eine Diskussion über den Schutz des in der Vergangenheit mehrfach geschändeten Herner Shoah-Mahnmals auf dem Willi-Pohlmann-Platz geführt worden ist, haben sich Vertreter der Stadt Herne und die Künstler Gabriele Graffunder und Winfried Venne zu einem Gespräch im Herner Rathaus getroffen. In dem konstruktiven Austausch, an dem von Seiten der Stadt Lothar Przybyl (Leiter des Büros von Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda) Ulrich Graeve (Gebäudemanagement Herne), Karola Mono (Büro des Oberbürgermeisters) und Christoph Hüsken (Pressesprecher der Stadt Herne) teilnahmen, erzielten sie einen Konsens über das weitere Vorgehen:

Die Künstler tragen weiterhin die vom Rat der Stadt Herne im März 2015 einstimmig beschlossene bauliche Lösung mit, nach der das Mahnmal mit einer aufschiebbaren Glashülle geschützt werden soll, sofern alle seitens des Architekten vorgelegten Lösungen das Kunstwerk nicht in seiner ursprünglichen Aussage beeinträchtigen. Die Stadt hat den Künstlern zugesagt, dass diese Hülle täglich geöffnet wird. Lothar Przybyl: „Durch erforderliche Anpassungen der Baustatik und Sicherheitsanforderungen, die der von der Stadt Herne beauftragte Architekt berücksichtigen muss, war es bei den Künstlern zu Irritationen über die künftige Wirkung des Denkmals gekommen. Diese werden in absehbarer Zeit ausgeräumt. Wichtig war allen Beteiligten, dass ein enger Dialog zur genauen Ausführung der Glashülle, insbesondere mit dem Architekten erfolgt, damit die Realisierung vorangetrieben werden kann."

Nach gegenwärtigem Stand wird durch die im Gespräch erzielten Ergebnisse kein neuer Ratsbeschluss erforderlich. „Ich bin froh darüber, dass wir auf dem Weg, das Mahnmal zu schützen, einen wichtigen Schritt weiter gekommen sind. Das Mahnmal findet über die Grenzen Hernes hinaus Beachtung“, erklärte OB Dr. Frank Dudda zu den Ergebnissen des Gesprächs, über die er während seines dienstlichen USA-Aufenthalts telefonisch informiert worden war.
Gegenwärtig ist das Mahnmal durch eine provisorische Einhausung geschützt, die es aber verbirgt und nur zu bestimmten Anlässen, beispielsweise Gedenktagen, entfernt wird.