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Noch 4.000 Euro für REWE-Nachzüglerin

Vor zwei Monaten (19.3.2015) berichtete halloherne über die Konsequenzen der von der "REWE Herne Bahnhofstraße GmbH und Co Einzelhandels oHG" im letzten Herbst beschlossenen Schließung der Niederlassung im Herner City-Center zum 30. Juni 2015 für die Ende Oktober zum 30. Juni gekündigten 28 Mitarbeiter. Da es keinen Betriebsrat gab, musste die Arbeitgeberin auch keinen Sozialplan aufstellen. Von den Gekündigten, darunter auch der Marktleiter, reichten nur acht Klage beim Arbeitsgericht ein, nahmen diesen Schritt zum größten Teil allerdings später zurück, weil sie wohl neue Jobs im Einzelhandel gefunden hatten.

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Nicht so eine seit 24 Jahren beschäftigte Mitarbeiterin mit einem Monatsgehalt von zuletzt 1.250 Euro brutto für 22 Stunden in der Woche. In diesem Fall einigte sich die von Assessorin Runge vertretene REWE auf eine Abfindung von immerhin 15.000 Euro, nachdem Arbeitsgerichts-Direktor Dr. Dewender bei der Vorbereitung herausgefunden hatte, dass auch nach Zustellung aller Kündigungen noch Verhandlungen zwischen REWE und der Vermieterseite über die von REWE gewünschte und vom Vermieter zunächst abgelehnte Mietzinsreduzierung gegeben hatte. Immerhin war diese zunächst abgelehnte Mietzinsreduzierung die Begründung für den Beschluss, den Standort City-Center ersatzlos aufzugeben.

Damit stand die endgültige Stilllegung noch nicht fest und die Kündigung auch nicht mehr auf ganz so sicheren Beinen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsleitung schloss Assessorin Runge danach mit der damaligen Klägerin und ihrem Anwalt König den Abfindungsvergleich über 15.000 Euro.

Den Bericht auf halloherne "15.000 Euro für die letzte REWE-Klägerin" las später mit Fatma Ü. eine ebenfalls gekündigte Mitarbeiterin, die seit 1991 zunächst bei Extra und dann bei REWE für zuletzt 681 Euro gearbeitet hatte. Die Frau hatte mit dem Gelsenkirchener Anwalt Ebener ebenfalls Klage erhoben und auch nicht zurückgenommen.

Und so lag der Gerichtsbericht von halloherne jetzt bei den Beteiligten im Gütetermin vor Richterin Große-Wilde als Ausdruck auf dem Tisch. Der Termin dauerte dann auch nicht lange. REWE-Justiziarin Runge schlug zwar zunächst eine Abfindung von 3.000 Euro vor, folgte dann aber dem richterlichen Vorschlag, wegen des verteilten Risikos zumindest der Hälfte der nach 24 Jahren Beschäftigung errechneten Regelabfindung von achttausend Euro zuzustimmen. Der Form halber bat die Justiziarin allerdings um eine Widerrufsfrist bis zum 27. Mai, versprach aber, sich bei ihrer Mandantin REWE für den Vergleich stark zu machen. (AZ 3 Ca 2883/14)

Samstag, 16. Mai 2015 | Autor: Helge Kondring