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Auch für Schulleistungen wie Ausflüge gibt es Mittel.

Für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Leistungen rechtzeitig beantragen

Die Stadt Herne macht zum Beginn des neuen Schuljahres darauf aufmerksam, dass Bürger die Möglichkeit haben, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, teilte sie am Dienstag (1.9.2020) mit.

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Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Mit diesen Leistungen können die Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn sich die Familien die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Hierzu gehören der persönliche Schulbedarf, die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Kosten der ein- und mehrtägigen Fahrten von Schule und Kita, die notwendigen Schülerbeförderungskosten sowie ein Zuschuss bei Vereinsmitgliedschaft im Bereich Sport, Kultur, künstlerischer Unterricht.

Auch die notwendigen Kosten einer außerschulischen Lernförderung können übernommen werden, wenn kein ausreichendes Leistungsniveau erreicht wird. Voraussetzung ist, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen und die Schule den Umfang und die Notwendigkeit der Nachhilfe bestätigt. Daneben müssen die Nachhilfeangebote geeignet sein.

Nähere Informationen sowie Anträge und Bescheinigungen gibt es beim JobCenter Herne für Empfänger von Arbeitslosengeld II unter Tel 02325 / 63 70 sowie beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne unter Tel 02323 / 16 36 84 oder per E-Mail an . Weitere Informationen unter www.herne.de/but.

Dienstag, 1. September 2020 | Quelle: Anja Gladisch / Pressebüro Stadt Herne