
'Während des Ladevorgangs'
Beschilderung an Ladesäulen angepasst
Im Herner Stadtgebiet wurde an öffentlichen Ladesäulen das Zusatzzeichen „während des Ladevorgangs“ eingeführt, das teilt das Pressebüro der Stadt am Dienstag (16.4.2024) mit. Die Ergänzung der bestehenden Beschilderung besagt, dass die ausgewiesenen Stellplätze ausschließlich zur elektrischen Aufladung der Fahrzeuge genutzt werden dürfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch eine zusätzliche Parkscheibenregelung der Ladevorgang an einer öffentlichen Normalladesäule bis zu vier Stunden und an einer Schnellladesäule bis zu einer Stunde beschränkt werden kann. Verkehrswidriges Abstellen von Fahrzeugen an den ausgewiesenen Ladesäulen, wie beispielsweise das Blockieren von E-Ladestellplätzen durch nicht ladende E-Fahrzeuge, wird ab sofort geahndet.