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Zum Unterrichtsausfall

Die CDU-Fraktion bittet, die nachfolgende Anfrage zum Unterrichtsausfall an Herner Schulen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung Schulausschusses am Dienstag, 2. Mai 2017 zu setzen.

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"Das Schulministerium des Landes NRW hat den Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/2016 mit Hilfe einer Stichprobe und darauf aufbauender Prognose ermittelt. Der Bericht Unterrichtserteilung / Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II erfasst die Stundenzahl des planmäßig zu erteilenden Unterrichts, des planmäßig erteilten Unterrichts, des erteilten Unterrichts in besonderer Form sowie des durchgeführten Vertretungsunterrichts und des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts jeweils unterteilt nach Ursachen bzw. Gründen.

Darüber hinaus trifft er auch Aussagen dazu, wie der Vertretungsunterricht erteilt wurde. Der Bericht unterscheidet dabei folgende Kategorien: Vertretung im vorgesehenen Fach, Ersatzunterricht, Aufhebung von Doppelbesetzungen, Zusammenlegung von Lerngruppen, Eigenverantwortliches Arbeiten.

Das Schulministerium räumt in dem Bericht selbst ein, dass in der aktuellen Stichprobenuntersuchung „die Spannbreite des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts an den teilnehmenden Schulen zwischen 0 Prozent und rund 23 Prozent “ lag. Im Mittel lag der Anteil des ersatzlos entfallenen Unterrichts nach Ministeriumsangaben bei 1,8 Prozent. Angesichts dieser Brandbreite dürften die Mittelwerte in den anderen ermittelten Kategorien wenig Aussagekraft haben. Vor Ort kann sich die Situation gänzlich anders darstellen als im Landesdurchschnitt – besonders vor dem Hintergrund einer umfangreichen Analyse der Schüler Union in Herne und Bochum. Die Schüler werteten für die Woche vom 6. - 11. Februar die Vertretungspläne von 17 Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs aus (sieben aus Herne, zehn aus Bochum). Demnach seien 13,6 Prozent der Unterrichtsstunden ausgefallen.

Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Schulen):

Wie hoch war der Anteil des planmäßig erteilten Unterrichts sowie des Unterrichts in besonderer Form?

Wie hoch war der Anteil des ersatzlos entfallenen Unterrichts?

Wie hoch war der Anteil des Vertretungsunterrichts im vorgesehenen Fach?

Wie hoch war der Anteil des Ersatzunterrichts (fachfremde Vertretung)?

Wie hoch war der Anteil der Aufhebung von Doppelbesetzungen?

Wie hoch war der Anteil der Zusammenlegung von Lerngruppen?

Welchen prozentualen Anteil hatte „Eigenverantwortliches Arbeiten“ am Vertretungsunterricht?

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Um den Aufwand für die Ermittlung der Werte in Grenzen zu halten, sollen zwei Referenzzeiträume (einer im Sommer, einer im Winter) betrachtet werden: 6. bis 10. Juni / 12. bis 16. Dezember."

| Quelle: CDU, Michael Musbach