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Wunschkandidat wurde Prozessgegner

Eigentlich war Dennis R. der Wunschkandidat der Geschäftsführung nach der Übernahme der in wirtschaftliche Schieflage geratenen alt eingesessenen Sanitär - und Heizungsfirma Bertram an der Bochumer Straße. Als frischgebackener Meister mit Handlungsvollmacht "zur Motivation" ausgestattet, sollte er "den Betrieb neu organisieren," wie Geschäftsführerin Kleinschmidt und Firmenanwalt Sablinski jetzt der Kammer von Arbeitsrichter Kühl vortrugen. Die musste über insgesamt neun Anträge des von Rechtsanwalt Stojanov vertretenen R. und damit "über eine Vielzahl verschiedenster Ansprüche" entscheiden, nachdem das Arbeitsverhältnis im Winter 2017 nach knapp drei Jahren in die Brüche gegangen war. Der Kläger, Sohn eines seit Jahrzehnten in der Steuerberatungskanzlei des Lebensgefährten der Geschäftsführerin tätigen Mitarbeiters, hatte mit einer sechsmonatigen Probezeit und einem dafür festgesetzten Gehalt von 3.200 Euro angefangen. Die Probezeit wurde noch vor Ablauf "rückwirkend aufgehoben", um nach Vortrag der Arbeitgeberseite dem Kläger zu helfen, die Voraussetzungen für das Meister-Bafög zu erfüllen. Das für die Zeit nach Ablauf der Probezeit versprochene Gehalt von 3.600 Euro brutto wurde für die fünf Monate rückwirkend aufgehobene Probezeit allerdings nicht gezahlt.

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Das war nur der dickste Brocken aus der umfangreichen Klage von R. gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Dazu kam der Streit über geleistete Überstunden, einen nicht den Ausstattungs-Wünschen des Klägers entsprechender Dienstwagen, Abgeltung von noch drei Urlaubstagen und Pauschalen für Bereitschaftszeiten. Und so dauerte so es rund zwei Stunden, bevor sich die Kammer durch die einzelnen Anträge gearbeitet hatte, um dann mit dem Hinweis, dass "nicht alle Anträge durchgehen werden," in eine Zwischenberatung zu gehen. Und die brachte einen Durchbruch, den sich beide Seiten vorher eigentlich nicht vorstellen konnten. Dennis R. bekommt insgesamt noch 3.000 Euro brutto und ein Zeugnis mit der Führung- und Leistungsbeurteilung "Gut". Vergessen damit die Vorhaltungen der Chefin, dass "ein Prokurist mit 3.600 Euro im Monat und Arbeitsunfähigkeitszeiten von 25 bis zu Prozent noch Überstunden und Bereitschaftszeiten geltend macht" und vergessen auch der Rückblick im Ärger, "dass er einmal während der Arbeitszeit für einen Bekannten ein Teil im Wert von gut drei Euro besorgte und deshalb drei Stunden nicht zu erreichen war." (AZ 2 Ca 489/17)

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