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wewole zieht gegen Betriebsrat vor Gericht

Die seit gut einem Jahr neu aufgestellte Stiftung "wewole Werken gGmbh" (vorher Werkstatt für Behinderte) hat ihren Betriebsrat vor das Arbeitsgericht zitiert, weil die siebenköpfige Arbeitnehmervertretung ihre Zustimmung zur Versetzung einer Mitarbeiterin aus der Lehrküche versagt hat. Die Frau sollte nach dem Willen der Stiftung zur Betreuung einer Wohngruppe versetzt werden und dort aber auch für die Reinhaltung des sanitären Bereichs zuständig sein. Warum es ausgerechnet diese Mitarbeiterin, die sich aus gesundheitlichen Gründen vor einer anderen Kammer des Arbeitsgerichts ebenfalls gegen die geplante Versetzung wehrt, sein sollte, konnte wewole-Anwältin Leopold im Gütetermin des Beschlussverfahrens vor Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski noch nicht sagen.

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"Da müssen wir dann noch einiges aufklären," so das Gericht. Den angeblichen Wegfall der Stelle in der Lehrküche bestritt der stellvertretende BR-Vorsitzende Schleich mit dem Hinweis, dass die Stelle sogar neu ausgeschrieben worden sei. Der vorgesehene Einsatz in einem Wohnbereich einschließlich der Reinigungsaufgaben im sanitären Bereich sei der Betroffenen nicht zumutbar, da nicht "leidensgerecht", so Schleich weiter. Dann, so Anwältin Leopold, müsse ohne eine Einigung noch medizinischer Sachverstand weiterhelfen. Der Betriebsrat hat jetzt drei Wochen Zeit, seine verweigerte Zustimmung zu begründen. Die Kammer wird Anfang Januar 2018 über den Antrag der Stiftung, die Zustimmung zur Versetzung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen, entscheiden. Zu dieser Verhandlung ist wewole-Geschäftsführer Rochus Wellenbrock persönlich geladen. (AZ 1 BV 19/17)

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