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WeWoLe: Kuriose Abmahnung II

Wer hat schon gerne eine Abmahnung für einen Vorfall in der Personalakte, für den eigentlich die Arbeitgeberseite verantwortlich ist? Kein Wunder deshalb, dass Marcus L. als Mitarbeiter der WeWoLe-Stiftung (früher Werkstatt für Behinderte) vor das Arbeitsgericht zog, als seine Arbeitgeberin ihm im Oktober eine Abmahnung erteilte, weil er sich angeblich zu viel Zeit gelassen habe, eine Zweitschrift einer aus seiner Personalakt im Juni verschwundenen Urkunde über seine Berufsqualifizierung zu besorgen. Das Fehlen dieser Urkunde, die seit 2001 in seiner Personalakte lag und bei mehreren Überprüfungen durch die Heimaufsicht auch stets vorhanden war, hatte die Heimaufsicht bei ihrem letzten Besuch im Juni 2017 reklamiert. Der Arbeitnehmer, auch Mitglied des Betriebsrats, reagierte erst nach einer erneuten Aufforderung Anfang September und reichte die von ihm besorgte Zweitschrift nach. Das war der Arbeitgeberseite nicht schnell genug und deshalb Grund für eine Abmahnung. Die ruht normalerweise zwei Jahre in einer Personalakte und ist oft die Vorstufe weiterer arbeitsrechtlicher Konsequenzen.

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Im Gütetermin vor Arbeitsrichter Kühl (halloherne berichtete) hielt Klägeranwalt Potthoff-Kowol WeWoLe-Anwalt Ueckert vor, dass seine Mandantin doch wohl für das Verschwinden der Urkunde verantwortlich sei. Deshalb sei es höchste Zeit, die Abmahnung bis spätestens Ende März aus der Personalakte nach dann immerhin einem halben Jahr zu entfernen. Diesen Vorschlag griff auch Arbeitsrichter Kühl auf: "Das hätte ich auch vorgeschlagen," gab er Stiftungsanwalt Ueckert zu bedenken. Doch der bat sich Bedenkzeit bis zum 21. Februar aus, um den Vorschlag mit seiner Mandantin zu besprechen. Nach Ablauf dieser Frist teilte Klägeranwalt Potthoff-Kowol auf Nachfrage von halloherne mit, dass vereinbart worden sei, die Abmahnung tatsächlich zum 31. März zu entfernen. (AZ 2 Ca 12/18)

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| Autor: Helge Kondring