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Wartender Zeuge sorgt für kurzen Prozess

Ein auf dem Flur des Arbeitsgerichts wartender Zeuge hat jetzt in einem seit Herbst 2016 Jahr dauernden Kündigungsschutzverfahren für ein überraschend schnelles Ende des Prozesses gesorgt. Geklagt hatte ein ehemalige Mitarbeiter der Rohrsanierungsfirma Diringer und Scheidel GmbH, den das Unternehmen am Zechenring kurz nach Ablauf seiner Probezeit im Herbst 2016 fristgerecht gekündigt hatte. Diese Kündigung hatte der jetzt vor dem Arbeitsgericht von Rechtsanwältin Steffen vertretene Mann angeblich aber nie erhalten, hatte er schon im letzten Herbst argumentiert. Der jetzt von Rechtsanwalt Dr. Sturm und Niederlassungsleiter Kohntz vor Gericht vertretene Arbeitgeber hatte damals deshalb eine zweite Kündigung per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht. Auch dagegen hatte der Mann geklagt, weil er dieses Kündigungsschreiben angeblich erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist erhalten habe, so die Anwältin des Klägers im März.

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Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Dr. Sturm die Vernehmung des damals die Kündigung zustellenden Postboten, den das Gericht dann auch lud. Und der musste dann gar nicht erst aussagen. Erstens war der Kläger, der weder auf die Ladung des Gerichts reagiert hatte, noch mit seiner Anwältin noch Kontakt hat, wieder nicht zum Termin erschienen, und zweitens konnte die Arbeitgeberseite belegen, dass angeblich gezahlter Restlohn sehr wohl überwiesen worden war. Natürlich unter Abzug von Pfändungen, weil gegen den Kläger dreistellige Unterhaltsforderungen vorlagen. "Bleibt nur noch die Kündigung," wie das Gericht feststellte. Und gegen die war erst nach Ablauf der Frist zu spät Klage erhoben worden, wie jetzt auch die Klägeranwältin unter dem Eindruck des wegen des Zustelldatums geladenen Zeugen einräumte. Das Ende ohne Urteil: Das Arbeitsverhältnis endete fristgerecht am 7. Oktober, und der Mann bekommt noch 550 Euro Abfindung. Der am Ende hereingebetene Zeuge bekam noch einen Dank von der Kammer: "Allein Ihre Anwesenheit hat uns sehr geholfen," verabschiedete Richter Nierhoff den Zeugen. (AZ 5 Ca 2276/16)

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| Autor: Helge Kondring