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Der stolze

Veterinäramt hebt Stallpflicht auf

Die frühlingshafte Wetterlage verringert das Geflügelpest-Ansteckungsrisiko: Die letzten Untersuchungsergebnisse von verendeten Wildvögeln aus dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne haben keinen Hinweis auf hochpathogene aviäre Influenza (HPAI – „Geflügelpest“) bei Wildvögeln ergeben. Auch wenn die Verfügung offiziell erst am Samstag (18.3.2017) in Kraft tritt, spricht nach Auskunft des Veterinäramts nichts dagegen, das Geflügel sofort wieder an die frische Luft zu lassen. In ganz NRW ist seit dem 24.02.2017 kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt worden.

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Die höheren Temperaturen der letzten Tage haben für eine rasche Eindämmung des Influenzavirus in der Umwelt gesorgt und den Rückzug von Wildvögeln in ihre Brutgebiete gefördert. Daher hat sich die Lage rund um die Geflügelpest H5N8 entspannt. Auf Grundlage dieser neuen Risikobewertung hebt das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen die Stallpflicht für Nutzgeflügel im gesamten Kreisgebiet und in der Stadt Herne auf.

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Seit Ende des Jahres 2017 durfte Geflügel wegen des hochansteckenden H5N8-Virus nicht mehr draußen gehalten werden.