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Vergabekammer gibt Stadt Herne Recht

In dem bei der Vergabekammer Münster anhängigen Rechtsstreit zwischen der St. Elisabeth Gruppe und der Stadt Herne haben die Richter den Antrag der St. Elisabeth-Gruppe in vollem Umfang zurück gewiesen. Bei dem Verfahren ging es um Interimsverträge für Notärzte, welche die Stadt Herne abgeschlossen hatte, um die Übergangszeit eines anderen anhängigen Beschwerdeverfahrens zu überbrücken.

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Die Vergabekammer hat festgestellt, dass aus ihrer Sicht keine Überschreitung der vergaberechtlichen Schwellenwerte vorliegt. Erst beim Erreichen eines Auftragswertes von 750.000 Euro hätte die Stadt europaweit ausschreiben müssen. Doch diese Summe sei längst nicht erreicht worden. Der Antrag wurde daher im vollen Umfang zurück gewiesen, die Prozesskosten trägt die Elisabeth-Gruppe. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der St. Elisabeth Gruppe von der Vergabekammer an das Landgericht Dortmund verwiesen.

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| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne