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Unfall mit Dienstwagen auf privatem Umweg

Weil er auf einem privaten Umweg mit einem Dienstwagen seines Arbeitgebers Wärmetechnik Leickel auf dem Parkplatz einer Bochumer Kaufland-Filiale Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht wurde, fand sich ein Kundendienst-Monteur von Leickel jetzt vor dem Arbeitsgericht wieder. Der Mann, jetzt in Abwesenheit von Rechtsanwalt Hochheimer vertreten, befand sich am Freitag, (7.4.2017) nach Feierabend auf dem Heimweg, was als Dienstfahrt vor und nach Feierabend durchaus erlaubt ist. Doch dann machte der Mann einen Schlenker und steuerte die Kaufland-Filiale an der Speicherstraße an. Angeblich, weil er Hunger verspürte, wie er später angab. Wohl eher, weil er den Wochenendkauf erledigte, wie die von Rechtsanwalt Wöhle vertretene Arbeitgeberin vermutete. Bei der Rückkehr zu seinem Auto stellte der Monteur einen Schaden fest, dessen Verursacher allerdings längst das Weite gesucht hatte. Die Autoversicherung von Leickel regelte den Schaden bis auf die Selbstbeteiligung von 300 Euro, die die Arbeitgeberin dem Monteur nicht nur in Rechnung stellte sondern ihm dazu auch noch eine saftige Abmahnung erteilte. Mit dem Dienstwagen erlaubt, so die Firma, sei lediglich der direkte Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung, sodass der Unfall auf dem Umweg klar auf den Deckel des Fahrers gehöre.

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Angeblich, so der Fahrer später, habe er vor einem Urlaub noch ein Ersatzteil bei der Bochumer Oel-Tec für einen Termin nach dem Urlaub in Haltern besorgen wollen. "Eine sehr konstruierte Darstellung, ein Ersatzteil vor einem längeren Urlaub für einen Auftrag nach dem Urlaub zu besorgen," konterte der Firmenanwalt. Die Versuche von Richter Nierhoff, die beiden Anwälte doch noch auf einen akzeptablen Vergleichsweg mit Zahlung der Selbstbeteiligung durch den Kläger gegen Entfernung der Abmahnung zu bringen, stießen auf Arbeitgeberseite auf Ablehnung. Jetzt muss sich am Mittwoch, 7. März 2018, eine komplette Kammer damit beschäftigen. (AZ 5 Ca 2017/17)

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| Autor: Helge Kondring