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Um den Testnachweis zu vereinfachen, hat die Stadt Herne unter in Online-Formular hinterlegt.

Testresultat zur Quarantäneverkürzung online hochladen

Auf Basis der seit dem 11. September 2021 in NRW geltenden Quarantäneregelungen besteht die Möglichkeit, durch Nachweis negativer Testergebnisse die Absonderung zu verkürzen. Um den Testnachweis zu vereinfachen, hat die Stadt Herne unter www.herne.de/test ein Online-Formular hinterlegt, mit dem die Dokumente hochgeladen werden können und automatisch beim Gesundheitsamt eingehen. Mit dieser Übermittlung des Testergebnisses endet dann die Quarantäne.

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Die geltenden Regeln im Überblick

Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen ist von 14 Tagen auf zehn Tage reduziert worden. Außerdem kann diese zehntägige Quarantäne für Kontaktpersonen durch eine Testung verkürzt werden, solange keine Symptome vorliegen.

Bei Personen, die sich seit mindestens fünf Tagen in Quarantäne befinden, kann diese durch ein negatives Ergebnis eines in einem Labor ausgewerteten PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist die Quarantäne fortzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich für die Durchführung einer PCR-Testung an eine niedergelassene Arztpraxis zu wenden. Ein vor Ablauf des fünften Tages der Quarantäne durchgeführter Test verkürzt die Quarantänezeit nicht - selbst bei negativem Ergebnis.

Ab dem siebten Tag der Quarantäne kann die Verkürzung auch durch einen Schnelltest (zum Beispiel in einer Bürgertestelle) erfolgen. Ein vor Ablauf des siebten Tages der Quarantäne durchgeführter Test verkürzt die Quarantänezeit nicht - selbst bei negativem Ergebnis.

Schüler, die aufgrund gesetzlicher Regelungen regelmäßig in der Schule getestet werden, können statt mit einem PCR-Test am fünften Tag der Quarantäne auch mit einem Antigenschnelltest getestet werden. Diese Regelung gilt auch für Kindergärten.

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Ein negatives Testergebnis zur Verkürzung der Quarantäne ist dem Gesundheitsamt vorzulegen.

| Quelle: Stadt Herne