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Stellungnahme

Stadt Herne zum OLG-Urteil

Zum Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Mittwoch (7.2.2018) zur Vergabe von Notarztleistungen im Rettungsdienst äußert sich die Stadt Herne wie folgt: „Wir bedauern diese Entscheidung, akzeptieren sie aber. Wir werden nun die Ausschreibungsbedingungen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu fassen, ohne das von der Stadt Herne mit der Leistungsbeschreibung angestrebte Qualitätsniveau abzusenken. Die Durchführung des neuen Verfahrens wird nun einige Monate in Anspruch nehmen. Bis zur endgültigen Vergabe des Loses 2 erfolgt in Alt-Wanne-Eickel, wie im übrigen Stadtgebiet auch, die Gestellung von Notärzten durch die Evangelische Krankenhausgemeinschaft. Die Versorgung mit Notärzten war und ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.“

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