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Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Die Amtsgerichte Herne und Wanne sowie das Landgericht Bochum suchen ab 2019 für den Bezirk Schöffen und Jugendschöffen. Die Stadt Herne stellt zurzeit die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 auf. Die Laienrichter sind in Strafprozessen am Amts- und Landgericht tätig. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen.

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Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Sprache beherrscht und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in Herne seinen Hauptwohnsitz hat. Außerdem darf sie oder er nicht schon zweimal zum Schöffen gewählt und zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Darüber hinaus ist eine Wahl unmöglich, wenn gegen die Kandidaten ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde.

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Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 16. März 2018 beim Fachbereich Rat und Bezirksvertretungen der Stadt Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2 in 44623 Herne bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular ist auf der städtischen Homepage hinterlegt. Ansprechpartner ist Andreas Pohl, Telefon 0 23 23 / 16 29 64, E-Mail: andreas.pohl@herne.de.

| Quelle: Stadt Herne