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„Ronaldos“ Abschied vor dem Arbeitsgericht

Seit 2007 stand Schaupieler Dirk Emmerich auf den Brettern des Mondpalasts in Wanne-Eickel. Im Klassiker Ronaldo und Julia spielte er die männliche Hauptrolle und war auch zumindest bis 2017 in vielen Folgestücken „immer ein guter Schauspieler“, wie Intendant Marvin Boettcher Arbeitsrichter Kühl am Freitag (18.1.2019) anerkennend vortrug. Doch 2017 kam ein gesundheitlicher Bruch in Emmerichs Laufbahn, der ihn mehr als ein Jahr außer Gefecht setzte. Im Sommer 2018 teilte er dann mit, nicht mehr zu können und deshalb beim Mondpalast auch aufhören zu wollen. Die Arbeitgeberseite, die wegen der Planungssicherheit für zukünftige Vorstellungen auch schon einen neuen Mann einstellen musste, bot dann den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an. Diese Einladung blieb allerding ohne Echo.

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Dann folgte nach Darstellung des Intendanten nach Abschluss einer Rehabilitationsmaßnahme die telefonische Mitteilung, nicht weiter für den Mondpalast tätig sein zu wollen. „Das haben wir ihm per Fax bestätigt,“ so Boettcher weiter, um dann am 5. Dezember 2018 das Arbeittsverhältnis durch fristlose Kündigung zu beenden. Bis dahin hatte Emmerich sein Grundgehalt von 1.800 Euro auch bekommen. Dirk Emmerich erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, die jetzt mit einem für beide Seiten akzeptablen Vergleich endete, den der von Rechtsanwalt Linden vertretene Schauspieler allerdings noch bis Freitag, 1. Februar 2019, widerrufen kann. Intendant Boettcher hatte sofort zugestimmt. Danach bekommt Emmerich bei Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung noch bis Ende April sein Grundgehalt weiter und kann außerdem mit kurzer Vorankündigung den Arbeitsvertrag vorzeitig beenden. Für die restliche Zeit bekäme er dann das noch ausstehende Gehalt sozialversicherungsfrei als Abfindung. (AZ 2 Ca 2539/18).

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| Autor: Helge Kondring