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Restlohn mit Schulden des Ex-Manns verrechnet

Jahrelang bekam ein gemeinsam im ASB-Pflegeheim Holsterhausen im Pflegebereich tätiges Ehepaar sein Gehalt auf das gemeinsame Konto bei der Targo-Bank Wanne-Eickel. Doch nach der privaten Trennung im Frühjahr 2017 war nur noch der Ex-Mann Kontoinhaber. Die Frau, die aus gesundheitlichen Gründen ausschied, teilte ihre alte Kontoverbindung - existierend noch aus der Zeit vor ihrer Ehe - per Fax der Rentenversicherung mit und bekam dann auch fast ein Jahr lang ihr Übergangsgeld von der Krankenkasse auf dieses Konto. Im April 2018 erstellte Arbeitgeber ASB dann die Schlussabrechnung des beendeten Arbeitsverhältnisses und überwies Ansprüche aus früheren Überstunden sowie Urlaubsgeltung in Höhe von 5437,30 Euro netto an die Frau. Doch dieses Geld landete auf dem ehemals gemeinsamen Konto der Eheleute.

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Kontoinhaber und ehemalige Ehefrau gingen nach einem Telefongespräch zur Bank, die nach dem Anruf zwischenzeitlich ihre Rechtsabteilung eingeschaltet hatte. Auf deren Anweisung wurde dann das Geld der Frau nicht ausgezahlt, zumal das Konto des nach der Trennung allein verfügungsberechtigten Mannes erhebliche Verbindlicheiten aufwies, wie jetzt vor dem Arbeitsgericht bekannt wurde. Dort hatte die frühere Mitarbeiterin mit Rechtsanwalt Peter König Klage gegen den ASB mit der Begründung erhoben, sie habe die Kontoänderung in der vierten Maiwoche 2017 nicht nur mit Erlaubnis des Einrichtungsleiters Dippel der Rentenversicherung per Fax mitgeteilt sondern dem Chef vor dem Faxen noch einen „quadratischen Zettel von einem Notizblock“ mit der neuen Kontonummer übergeben. Dazu hätte ihr vorher die Personalabteilung geraten.

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Die Kammer von Richterin Große-Wilde hatte dazu den Einrichtungsleiter als Zeugen geladen. Der konnte sich zwar an mehrere Gespräche mit der Klägerin und auch ihrem Mann wegen der Trennung und auch an die Bitte der Klägerin, den Fax vor seiner Bürotür zu nutzen, erinnern. Aber einen Zettel mit der neuen Kontoverbindung habe er nicht bekommen, war sich der Zeuge sicher. „Wir gehen damit sehr sorgfältig um, und den hätte ich auch sofort der Personabteilung übermittelt,“ so der Mann im Zeugenstand. Die Frau habe während ihres Arbeitsverhältnisses schon dreimal die Kontoverbindung gewechselt, und das hätte jedesmal auch problemlos geklappt, ergänzte ASB-Justiziar Müller nach Blick in die Personalakte. Da bei diesem Alles oder Nichts eine Einigung nicht möglich war, musste die Kammer entscheiden und wies nach längerer Beratung die Klage ab. (AZ 3 Ca 1413/18)

| Autor: Helge Kondring