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Rentner der Stadtwerke fühlt sich diskriminiert

Mitarbeiter der Stadtwerke erhalten seit Jahr und Tag einen je nach Verbrauch gestaffelten Zuschuss zu ihren Energiekosten. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Gehen sie allerdings in den Ruhestand und wohnen in einer anderen Stadt, fällt dieses "Deputat" im zweistelligen Euro-Bereich pro Monat weg. So sieht es Paragraf 24 der Dienstordnung bei den Stadtwerken Herne AG vor und hat auch noch nie zu Auseinandersetzungen wegen angeblicher Benachteiligung geführt.

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Das änderte sich, als Michael T. in den Ruhestand wechselte. Der Mann fühlte sich "altersdiskriminiert" und "ungleich behandelt", wie er jetzt in seiner Anfang 2017 erhobenen Klage gegen seinen vor dem Arbeitsgericht von Personalleiterin Horstmann und Rechtsanwalt Althaus vertretenen Ex-Arbeitgeber vor Richterin Bollig geltend machte. Dort verwies Anwalt Althaus auf eine schon vierzig Jahre geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das in zwei Revisionsentscheidungen 1977 die auch von den Stadtwerken geübte Praxis bei der Gewährung dieser freiwilligen Leistung abgesegnet hatte.

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Eine "Altersdiskriminierung" scheide ohnehin aus, gab die Richterin dem Kläger zu bedenken, und eine "Ungleichbehandlung" liege möglicherweise dann erst vor, wenn der Kläger einen Fall benennen könne, in dem ein auswärts wohnender Ruhestandskollege diese Leistung seines Arbeitgebers bekomme. Bei den noch aktiven Mitarbeitern spiele das schon deshalb keine Rolle, weil dieser Personenkreis seine Leistung für die Stadtwerke Herne und damit auch für die Stadt Herne erbringe, auch wenn er nicht in Herne wohne. Nach Beratung mit einem rechtskundigen Freund auf dem Gerichtsflur bestand der Kläger aber trotzdem auf einer Entscheidung, die jetzt am 26. April im Kammertermin fallen wird. Da half auch der Hinweis der Richterin auf "überflüssige Gerichtskosten" nichts. (AZ 6 Ca 198/17)

| Autor: Helge Kondring