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Osterfeuer 2018.

Regeln für Osterfeuer

Ostern steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Osterfeuer. Für die einen gehören sie zum unverzichtbaren Brauchtum, für die anderen sind sie ein Ärgernis, das die Luft verschmutzt. Osterfeuer dürfen von Karsamstag, 20. April 2019, bis Ostermontag, 22. April 2019 von 18 bis 22 Uhr im Rahmen einer frei zugänglichen öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Veranstaltungsberechtigt sind ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen. Zum diesjährigen Osterfest haben 29 autorisierte Veranstalter das Abbrennen eines Osterfeuers beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung angezeigt. Weitere Anzeigen zum Osterfeuer sind jetzt nicht mehr möglich, da die Anzeigefrist bereits abgelaufen ist.

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Beim Abbrennen eines Osterfeuers sollte bedacht werden, dass das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern die Umwelt stark belastet. Es ist unbestritten, dass bei jeder Verbrennung auch klimaschädliche Stoffe und Feinstäube entstehen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen. Nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes Nordrhein-Westfalen werden an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten. Je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden bei der Verbrennung freigesetzt

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| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne