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Mitglieder des Präsidiums des Landtags und des Verfassungsgerichtshofs.

Präsidium des Landtags beim Verfassungsgerichtshof

Das Präsidium des Landtags Nordrhein-Westfalen hat den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstag (20.11.2018) in Münster besucht. Eingeladen hatte dessen Präsidentin, Dr. Ricarda Brandts. Im Mittelpunkt standen der Gedankenaustausch unter anderem zur bevorstehenden Einführung der Individual-Verfassungsbeschwerde. An den Gesprächen nahmen der Präsident des Landtags, André Kuper, die Vizepräsidentinnen Carina Gödecke und Angela Freimuth sowie Vizepräsident Oliver Keymis teil. Sie wurden empfangen von Präsidentin Dr. Ricarda Brandts, Vizepräsidentin Margarete Gräfin von Schwerin sowie den gewählten Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Dr. Andreas Heusch, Dr. Claudio Nedden-Boeger, Dr. Matthias Röhl und Prof. Dr. Joachim Wieland.

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Der Präsident des Landtags: „Der Landtag und der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind Verfassungsorgane, die in unserer gewaltenteilenden Demokratie selbstverständlich unabhängig sind. Sie haben aber immer wieder Berührungspunkte: Gesetze, die der Landtag beschließt, werden immer wieder zum Gegenstand von Verfahren vor den Richtern. Demokratie kann ohne Rechtsstaat nicht bestehen.“

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, erklärte: „Mit der Einführung der Individual-Verfassungsbeschwerde steht der Verfassungsgerichtshof vor neuen Herausforderungen. Er wird künftig nicht nur ein Staatsgerichtshof, sondern auch ein Bürgergericht sein. Dies ist ein guter Anlass, den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Verfassungsorganen zu fördern.“

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Der Landtag hat im Juli 2018 beschlossen, eine individuelle Verfassungsbeschwerde einzuführen. Ab 1. Januar 2019 kann dann jeder den Verfassungs-Gerichtshof mit der Behauptung anrufen, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner Rechte aus der Landesverfassung verletzt zu sein.

| Quelle: Oberverwaltungsgericht NRW