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Radfahren in der Stadt - nicht immer einfach.

Neue Regeln für Radfahrer

Radfahren in der Stadt ist in der Regel kein Zuckerschlecken. Radwege die im Zick-Zack führen, die plötzlich enden, nicht klar gekennzeichnet sind oder von Autos zugeparkt werden, sind nur einige Ärgernisse, mit denen der Radfahrer in der Stadt zu kämpfen hat. Im Januar 2017 sind nun einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die auch Neuregelungen für Radfahrer bedeuten.

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Radfahren in der City.

Kinder bis zum 8. Lebensjahr mussten bisher auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war. Diese Regelung führte häufig zu praktischen Problemen, da radelnde Aufsichtspersonen kleinere Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten durften. Das ist nun möglich, sofern die begleitende Person mindestens 16 Jahre alt ist. Nach der neuen Regelung dürfen Kinder auch Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie weiterhin nicht benutzen.

Radfahren in der Stadt - nicht immer einfach.

Auf Radwegen dürfen bisher Fahrräder und Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, fahren. Ab sofort sollen geeignete Radwege auch für „E-Bikes“ freigegeben werden können. S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, sind laut Bundesverkehrsministerium damit ausdrücklich nicht gemeint. Somit betrifft die Neuregelung ausschließlich die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren.

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Radfahren in der Stadt - nicht immer einfach.

Am 1. Januar 2017 trat darüber hinaus eine weitere Änderung in Kraft: Fußgängerampeln regeln nicht mehr zugleich den Radverkehr. Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich wie zuvor nach der Fahrbahnampel. Radfahrer auf dem Radweg richten sich nach der Fahrradampel, so vorhanden. Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt die Fahrbahnampel. Diese Regelung ist bereits seit 2013 in Kraft, bislang galt aber noch eine Übergangsregelung, um den Kommunen Zeit zu geben, die Ampeln umrüsten zu können. Leider wurde dabei häufig der einfache Weg gewählt, aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampeln zu machen. Diese Praxis wird dem Radverkehr nicht gerecht. Der ADFC fordert für einen flüssigen Radverkehr eigene Rad-Ampeln mit angepassten Ampelphasen.

| Quelle: Pressedienst ADFC