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Leichtsinnige Spielhallenaufsicht


Nach der Zusage, den Job als Aufsicht bei der Herner Spieloase GmbH zu bekommen, zog eine Iserlohnerin Ende des Jahres extra nach Herne um. Dort besuchte sie eine vom Arbeitgeber mit 350 Euro bezahlte Schulungsmaßnahme, musste aber schon zwei Wochen nach Beginn ihrer Tätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit aussetzen. Dazu noch ein "schwerwiegender Vorfall", wie es Spieloasen-Vertreter Vogel jetzt im Gütetermin Arbeitsrichterin Bollig erläuterte. Die Angestellte habe einem Besucher "ohne jede Legitimation" sechshundert Euro ausgehändigt, weil der Mann vorgegeben habe, Geld für den Chef abholen zu müssen. Diesen Leichtsinn hatte die Mitarbeiterin später auch eingeräumt und ihrem Chef ein "Schuldanerkenntnis" über diese Summe unterschrieben.

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Nach der ersten Rückkehr aus ihrer Arbeitsunfähigkeit bekam sie von einer Vorgesetzten die Kündigung überreicht, meldete sich anschließend wieder krank und blieb allerdings eine weitere Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit schuldig, so Prozessvertreter Vogel von der Spieloase vor Gericht weiter. Dort hatte die Mitarbeiterin durch Rechtsanwältin Dr. Schaal Klage eingereicht, weil sie für den Rest ihrer Kündigungsfrist kein Geld mehr bekommen habe.

Wie denn auch, fragte der Mann von der Spieloase, habe die Klägerin doch für diese Zeit eine Verzichterklärung auf Zahlung weiterer Bezüge unterschrieben. "Davon höre ich heute zum erstenmal," zeigte sich die Klägeranwältin auch vom Verhalten ihrer nicht anwesenden Mandantin überrascht. Diese unterschriebene Verzichterklärung legte der Mann von der Spieloase dem Gericht auch vor. "Eine umfassende Erledigungserklärung," so das Urteil der Richterin.

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Da blieb nicht mehr viel Raum für angebliche Ansprüche der Klägerin. Die Arbeitgeberseite verpflichtete sich lediglich zur Ausstellung eines "einfachen Zeugnisses", zur Herausgabe der Schulungsbescheinigung für zukünftige Bewerbungen der Frau und der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung. (AZ 6 Ca 548/17)

| Autor: Helge Kondring