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Klagerücknahme kurz vor Termin

Der außerhalb von Herne wohnende Stadtwerke-Rentner Michael T. war noch Mitte März fest davon überzeugt, dass der ihm nach Eintritt in den Ruhestand nicht gewährte Energiekosten-Zuschuss eine "Altersdiskriminierung und Ungleichbehandlung" durch seinen bisherigen Arbeitgeber sei. Deshalb hatte er Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, um ebenfalls das zu bekommen, was aktive Mitarbeiter und in Herne wohnende Rentner der Stadtwerke seit Jahr und Tag bekommen: Einen je nach Verbrauch gestaffelten Zuschuss zu ihren Energiekosten in zweistelliger Höhe pro Monat. Alles geregelt im Paragraf 24 der Dienstordnung bei den Stadtwerken und noch nie Zankapfel. Bei den aktiven Mitarbeitern spielt der Wohnsitz deshalb keine Rolle, weil dieser Personenkreis seine Leistung für die Stadtwerke Herne und damit für die Stadt Herne erbringt. Beim Wechsel in den Ruhestand und Wohnsitz außerhalb Hernes fällt dieses "Deputat" allerdings weg.

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Vergeblich hatte Stadtwerke-Anwalt Althaus im Gütetermin (halloherne berichtete) auf die schon 40 Jahre geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwiesen, das in zwei Revisionsverfahren 1977 die auch von den Stadtwerken Herne geübte Praxis bei der Gewährung dieser freiwilligen Leistung abgesegnet hatte. Richterin Bollig wies den Kläger im März außerdem darauf hin, dass eine "Ungleichbehandlung" erst dann vorliege, wenn der Kläger einen Fall benennen könne, in dem ein auswärts wohnender Ruhetandskollege diese Leistung bekomme. Und eine "Altersdiskriminierung" scheide ohnehin aus, so die Richterin weiter. Wenn er gleichwohl auf dem Klageweg bleiben wolle, gehe er das Risiko überflüssiger Gerichtskosten" ein.

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Das half alles nichts, denn Michael T. bestand nach Beratung mit einem rechtskundigen Freund auf dem Gerichtsflur auf einem Kammertermin, der am Mittwoch (26. 4.2017) stattfinden sollte. Doch späte Einsicht machte den Termin überflüssig. Knapp zwei Stunden vor der Verhandlung erschien der Mann im Arbeitsgericht und nahm seine Klage zurück. (AZ 6 Ca 198/17)

| Autor: Helge Kondring