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Rathaus Wanne.

Keine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Am Dienstag, 5. Februar 2019, kann der Fachbereich Gesundheit keine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anbieten. Auch am Rosenmontag, 4. März 2019, wird keine Belehrung stattfinden. Diese wird oft beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln vorausgesetzt. Regulär bietet der Fachbereich Gesundheit die Belehrung montags bis freitags um 8:30 Uhr im Wanner Rathaus, Rathausstraße 6, an. Anmeldungen sind unter Tel 02323/ 16 34 56 möglich.

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  • Dienstag, 5. Februar 2019, um 8:30 Uhr
  • Montag, 4. März 2019, um 8:30 Uhr
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| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne