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Zur Änderung Hundesteuersatzung.

Stellungnahme

Keine Beanstandung des Ratsbeschlusses

Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda wird die Ratsbeschlüsse zur Änderung der Hundesteuersatzung aus der Ratssitzung vom 12. Dezember 2017 nicht beanstanden. Dies hat er am Dienstag (2.1.2018) schriftlich der Fraktion von Piraten-AL mitgeteilt, die ihm eine entsprechende Bitte zugesandt hatte. Nach einer rechtlichen Überprüfung kommt der Oberbürgermeister zu dem Schluss, dass keine geltenden Rechtsnormen beim Zustandekommen der Beschlüsse verletzt worden sind und daher keine Beanstandung zu erfolgen hat.

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Im Einzelnen hatte die Fraktion von Piraten-AL bemängelt, dass die Dringlichkeit für die Änderungsanträge nicht hinreichend dargelegt worden sei und kritisiert, dass der Änderungsantrag inhaltlich zu weitgehend gewesen sei. Weiter rügte die Fraktion, dass ihr aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderungsanträge eine hinreichende inhaltliche Befassung nicht möglich gewesen sei und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert worden sei.

Die rechtliche Prüfung der Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten kommt zu den folgenden Ergebnissen:

1. Nach der herrschenden Rechtsprechung können auch Satzungen und Rechtsverordnungen durch Dringlichkeitsentscheidungen erlassen werden. Die Voraussetzungen der Dringlichkeit der Erweiterung der Tagesordnung waren erfüllt. Die bereits beschlossene Konsolidierungsmaßnahme (Hundesteuer) musste so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit der Haushalt alsbald genehmigt und die Änderung Hundesteuer bereits zum 1. Januar 2018 wirksam werden konnte. Der Stadt hätten also bei einer Verschiebung der Entscheidung erhebliche finanzielle Nachteile gedroht.

2. Der Antrag zur Änderung der Haushaltsanierungspakt (HSP)-Maßnahme entsprach den Voraussetzungen, die § 8 der Geschäftsordnung an Änderungsanträge stellt. Es ging ausschließlich um die Erhöhung der Hundesteuern zur Erreichung des Konsolidierungsziels in Höhe von 80.000 Euro entsprechend der HSP-Maßnahme. Dieses Sachthema hat keine Änderung erfahren. Es wurden lediglich die Erhöhungsbeträge verschoben, so dass der ursprünglich gestellte Antrag auf Hundesteuererhöhung nur eine geänderte Fassung erfahren hat. Der Änderungsantrag hielt sich daher im Rahmen des § 8 Geschäftsordnung und ist nicht zu weitgehend gewesen.

3. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Anspruch auf Information konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Dies würde voraussetzen, dass einem Ratsmitglied, Unterlagen bzw. Informationen vorenthalten geblieben wären. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass Änderungsanträge kurzfristig vorgelegt und überreicht werden. Außerdem hatte der Oberbürgermeister die Unterlagen allen Fraktionen zu gleicher Zeit überreicht.

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4. Die Piraten-AL rügten, dass der Anspruch der Öffentlichkeit auf rechtzeitige Vorabunterrichtung über den Beratungsgegenstand mit den Änderungsanträgen verletzt worden sei. Eine Rechtsverletzung war jedoch auch in diesem Punkt nicht gegeben: Die Sitzung fand öffentlich statt. Die Öffentlichkeit konnte jederzeit am Verlauf der Sitzung teilhaben. Aus dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit ergibt sich nicht das Recht der Bürger, dass ihnen die Sitzungsvorlagen zu den öffentlichen Teilen der Sitzungen des Rates im Voraus zugänglich gemacht werden müssen. Die Bürger waren über die Tagesordnungspunkte der Ratssitzung aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt und in der WAZ informiert. Von den Änderungsanträgen und Anträgen zur Erweiterung der Tagesordnung wurden sie in der Sitzung informiert.

| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne