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Stellungnahme

Jobcenter muss Notebook für Schüler bezahlen

hallohern-Leser Norbert Kozicki, stellv. Landesvorsitzender des Progressiven Eltern-und ErzieherInnenverbandes NRW, weist darauf hin, dass das Sozialgericht Cottbus in einer Entscheidung vom 13.10.2016 (S 42 AS 1914/13) entschieden hat, dass ein Schüler, dessen Familie im Hartz-4 Bezug ist, Anspruch auf einen internetfähigen PC bzw. ein Notebook hat. Das Jobcenter wurde verpflichtet 350 EUR für den PC zu bezahlen. Dazu nimmt er wie folgt Stellung:

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"Das Gesetz sieht in vielen Fällen sogenannte Mehrbedarfe vor, wenn jemand, der Hartz-4 bezieht, eine besondere Anschaffung tätigen muss, die nicht vom Hartz-4 gedeckt ist. Besonders wichtig dabei ist die die Härtefallregelung (§21 Abs. 6 SGB II), die immer dann zum Einsatz kommt, wenn keine andere Regelung Anwendung findet. Da Jobcenter die Anwendung dieser Härtefallregelung leider zu häufig ablehnen, ist es wichtig, dass Gerichte durch Urteile entscheiden, welche Fälle als Härtefall einzustufen sind. So hat es auch das Sozialgericht Cottbus getan, als es zu dem Ergebnis kam, ein internetfähiger PC für einen Schüler gehört dazu.

Die Härtefallregelung des §21 Abs. 6 SGB II sieht eigentlich vor, dass ein wiederkehrender Bedarf vorliegen muss und ein PC wird eigentlich nur einmalig angeschafft. Die Richter kamen aber auf klugem Wege zum Ziel: Sie stellten dar, dass Bildung extrem wichtig ist, und Bildung auch wiederkehrend ist, sich also über die gesamte Schulzeit hinwegzieht. Es liegt somit ein dauerhafter Bedarf an Bildung vor. Weiter befanden die Richter, dass ein PC, mit dem man auch ins Internet gehen kann, heutzutage zu einer vernünftigen Bildung dazugehört. Somit ist ein PC ein wiederkehrender Bedarf für die Bildung. Natürlich reicht das Geld eines Hartz-4 Empfängern nicht aus, seinem Kind einen internetfähigen Computer zu kaufen, weshalb das Jobcenter verpflichtet wurde, den PC für 350 EUR zu bezahlen.

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Auf Basis dieses Urteils lohnt es sich beim zuständigen Jobcenter einen PC zu beantragen. Wenn man sich die Argumentation der Richter anguckt, dürfte der Anspruch auf einen PC nicht nur für Schüler gegeben sein, sondern auch für andere Hartz-4 Empfänger, die sich in der Ausbildung befinden."

| Autor: Norbert Kozicki