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Student bei der Arbeit.

Jobben - was Studenten wissen sollten

Semesterferien sind für viele Studenten oft nicht Urlaubszeit, sondern Zeit zum Geldverdienen. Auch in Herne jobben viele, um ihr Einkommen aufzubessern. Doch egal, wie viel Geld sie dabei verdienen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten: Wenn der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, bleiben die Studenten in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei. Dabei werden auch andere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb des Kalenderjahres berücksichtigt.

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Sobald sich die Beschäftigung aber verlängert und die bisher kurzfristige Tätigkeit jetzt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden.

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit der Beschäftigung mehr als 20 Stunden beträgt. Dagegen sind keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen, wenn alle Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr ausgeübt werden. Dabei werden alle befristeten Jobs mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils mehr als 20 Stunden berücksichtigt. Folge: Die Beschäftigung, mit der die Grenze überschritten wird, ist dann komplett sozialversicherungspflichtig. Ist ein Student über seine Eltern oder den Ehepartner familienversichert und übt er eine Beschäftigung ausschließlich in drei Monaten seiner Semesterferien aus, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen.

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Weitere Informationen rund ums Studium und zur Krankenversicherung während der Semesterferien gibt es beim AOK-Studentenservice auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und in jedem AOK-Kundencenter oder online.

| Quelle: AOK NordWest