halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Industriereiniger kündigt Kundenwerber

Ausgestattet mit einem Dienstwagen und monatlich mit 4.975 Euro brutto vergütet, startete ein Kundenwerber vor einem Jahr bei der Industrie- und Städtereinigungs GmbH Müntefering. Doch der Mann blieb nach Auffassung seines Arbeitgebbers soweit hinter den Erwartungen zurück, dass er am 25. 9.2017 die Kündigung zum 31. 10.2017 erhielt. Dagegen erhob er mit Rechtsanwalt Merten Kündigungsschutzklage und berief sich auf andere freie Arbeitsplätze in dem Cranger Unternehmen.

Anzeige: DRK 2024 - Job - Assistenz

Firmenanwalt Windelen konterte den Hinweis seines Kollegen auf freie Stellen auf der Homepage, dass es sich dabei um offene Fahrerstellen handele. Der Kläger sei wegen seiner Aufgabenstellung als alleiniger Kundenwerber mit niemand sonst vergleichbar. Und wenn er das behaupte, "sind wir sehr gespannt, denn es gibt niemand, der mit dem Kläger auch nur annähernd vergleichbar wäre." Deshalb habe man zwar den Betriebsrat angehört aber auf eine Sozialauswahl bewusst verzichtet. Als der Firmenanwalt dann mitteilte, "dass wir eigentlich nah beieinander sind, und es nur noch um eine Zahl geht," war die Tür zu Vergleichsgesprächen offen. Richterin Rohkämper-Malinowski stellte aber gleich klar, "dass ich, nach dem, was ich bis jetzt gehört habe, lediglich die Regelabfindung vorschlagen kann."

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Und das wären nach einem knappen Jahr Beschäftigung gerade mal rund 2.500 Euro Brutto. Die Klägerseite hatte aber mit bezahlter Freistellung bis Ende Dezember und einer Abfindung von 7.500 Euro ganz andere Vorstellungen. Die Arbeitgeberseite schlug schließlich mit einer Verdoppelung der Regelabfindung auf 5.000 Euro den Knoten durch. Damit endet das Arbeitsverhältnis am 31. 10.2017, und der Kläger, der noch ein Zeugnis mit der Gesamtnote "Gut" erhält, muss bis dahin auch seinen Dienstwagen abgeben. Das Gericht setzte den Streitwert, nachdem die Anwälte ihre Gebühren berechnen, auf 20.769 Euro fest. (AZ 1 Ca 1981/17)

| Autor: Helge Kondring