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Im Tresor fehlten 4031, 50 Euro

So hatte sich der junge Tankstellen-Kassierer H. seinen Abschied nach nur zwei Monaten in der Tankstelle an der Dorstener Straße in Crange nicht vorgestellt. Am vorletzten Abend seines beendeten Arbeitsverhältnisses mit einer Tageseinnahme von insgesamt 12.103,50 Euro, davon 4.031,50 Euro in bar, hatte er Bargeld und Zahlungsbelege in eine der neun Geldbomben der Tankstelle gepackt, dann mit der ihn ablösenden Kollegin noch eine knappe halbe Stunde geredet und "in seiner Schusseligkeit wohl vergessen, die Geldbombe in den Tresor einzuwerfen." So schilderte es sein Vater Anfang Februar im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, wo er den Sohn als Kläger auf Zahlung der beiden noch ausstehenden Monatslöhne von zusammen rund 3.000 Euro brutto vertreten hatte. Die hatte der Arbeitgeber einbehalten, weil bei der späteren Kontrolle des Tresors zwar die Zahlungsbelege vorhanden waren, das Bargeld aber nicht mehr.

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Der junge Mann hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen, und auch die nach Strafanzeige eingeschaltete Staatsanwaltschaft war bisher noch zu keinem greifbaren Ergebnis gekommen. Da eine arbeitsrechtliche Einigung bei dieser Prozesslage am 3. Februar nicht infrage kam, setzte Richter Ulrich Nierhoff den Kammertermin für Ende März an. In der Zwischenzeit muss sich der Fall allerdings in eine ganz andere Richtung entwickelt haben, denn der beklagte Arbeitgeber erschien erst gar nicht mehr und ließ schriftlich mitteilen, dass er die Klageforderung seines ehemaligen Arbeitnehmers "anerkenne". Damit war der junge Mann nicht nur rehabilitiert sondern bekommt laut "Anerkenntnisurteil" des Gerichts auch noch seinen ausstehenden Lohn für Oktober und November 2016. (AZ 5 Ca 15/17)

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| Autor: Helge Kondring