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Im Einzelfall auch mal für den Bürger

Der Streit um Gehwegabsenkung für Garagenzufahrt am Lehmbrink in Holthausen ist beendet: Schauplatz eines vor drei Jahren begonnenen Rechtstreits zwischen der Stadt Herne und Steuerberater Peter Goeke ist eine kleine beschauliche Wohnstraße am Fuß des Beimbergs in Holthausen. Dort wollte der Steuerberater 2013 zwischen den Grundstücken Lehmbrink 19 und 17 eine zweite Garage errichten, die über eine Absenkung des Gehwegs gegenüber der Einmündung der Straße Hegacker zu erreichen ist.

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Die Stadt lehnte den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zunächst ab, einigte sich aber 2014 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Goeke darauf, dass einer Baugenehmigung dann nichts mehr im Wege stehe, wenn die für solche Fälle notwendige Sondernutzungserlaubnis zur Absenkung des Gehwegs in der Welt sei.

Damit kam Straßenrecht ins Spiel, weil jede zusätzliche Absenkung auf Straßen mit "hohem Parkdruck" eine weitere "Konfliktzone" zwischen Verkehr und Fußgängern bedeutet und gleichzeitig die Zahl der öffentlichen Parkplätze wegen der Garagenzufahrt weiter vermindert. Und so trafen sich die streitenden Parteien jetzt im Januar 2017 erneut vor Gericht in Gelsenkirchen. Die 14. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Karsten Herfort wies gleich darauf hin, dass "unsere Entscheidungsfindung sich lediglich darauf beschränken kann, ob die Ermessensentscheidung der Stadt fehlerfrei war." Dafür sprach nach rechtlicher Prüfung einiges. Aber Kläger Goeke konnte sicher sein, dass auch seine Argumente Gehör finden würden. So wies er darauf hin, dass eine Absenkung des Gehwegs gar nicht beantragt gewesen sei. Bei nur sechs Zentimetern Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg käme auch eine abgerundete Gehwegbegrenzung infrage, die mühelos zu befahren sei. Außerdem sei kaum zu befürchten, dass durch die Zufahrt über den Gehweg ein weiterer Parkplatz wegfalle, weil wegen der gegenüberliegenden Einmündung der Straße Hegacker das Parken an dieser Stelle ohnehin nicht praktiziert werde.

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Das sprach alles für ein gegenseitiges Entgegenkommen "in einem Einzelfall ohne Vorbildwirkung," wie Richter Herfort die Luft aus den Bedenken der städtischen Baujustiziarin Andrea Schawohl ließ. Eine andere Ermessensentscheidung sei im konkreten Fall auch vertretbar gewesen. Damit bekommt Peter Goeke "unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls" seine Sondernutzgserlaubnis und kann die geplante Garage zwischen Lehmbrink 19 und 17 errichten. Dazu treffen sich Stadt und Klägerseite noch einmal und werden einen Techniker "hinzuziehen." Jetzt schon geplant ist eine gelbe Warnlampe, die bei Garagenbetrieb, nach Aussage des Klägers "zweimal am Tag", blinkt. (AZ 14 K 2719/14)

| Autor: Helge Kondring