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Die IHK Mittleres Ruhrgebiet teilt mit, dass es für Unternehmen zum dritten Mal in Folge eine finanzielle Entlastung gibt.

Fast vier Millionen Euro Erstattung für Unternehmen für 2025

IHK Mittleres Ruhrgebiet sendet deutliches Signal

Kammerbezirk. Dritte Entlastung in Folge: Die IHK Mittleres Ruhrgebiet wird die Grundbeiträge und die Umlage für das vergangene Jahr senken und damit ihren Mitgliedsunternehmen aus Bochum, Herne, Witten und Hattingen erneut entlasten – diesmal um fast vier Millionen Euro.

Mit dieser Entscheidung folgte die Vollversammlung in ihrer letzten Sitzung des vergangenen Jahres dem Vorschlag des IHK-Präsidiums und des beratenden Finanzausschusses, erneut einen Beitrag zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen zu leisten. „Die eher schlechte gesamtwirtschaftliche Lage hat sich im vergangenen Jahr nicht aufgehellt. Deshalb war es naheliegend, unsere Mitgliedsunternehmen auch diesmal beim IHK-Beitrag zu entlasten“, sagt Michael Bergmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittleres Ruhrgebiet. „Unser vor zwei Jahren eingeführtes flexibles Beitragsmodell gibt uns diese Möglichkeit. Davon haben wir erneut Gebrauch gemacht.“

Mehrere Faktoren

Insgesamt kommen den IHK-Mitgliedsunternehmen laut Nachtragswirtschaftsplan 2025 fast vier Millionen Euro zugute. Auch im abgelaufenen Jahr ist die Erstattung ein Ergebnis mehrerer Faktoren. So haben sich zum Beispiel die IHK-Beiträge wie schon in den beiden Vorjahren besser entwickelt als angenommen – und das trotz der weiterhin schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage. Das führt für das Beitragsjahr 2025 zu einer Senkung der Grundbeiträge sowie einer Senkung der Umlage von 0,25 auf 0,16 Prozent.

Die Senkung des Grundbeitrages bedeutet beispielsweise für einen Einzelkaufmann eine Reduzierung von 60 auf 48 Euro Jahresbeitrag oder für ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, eine Reduzierung von 180 auf 144 Euro. Die Beitragserstattung für das Jahr 2025 wird mit der Beitragsvorauszahlung für 2026 verrechnet. Die entsprechenden Beitragsbescheide werden voraussichtlich im März 2026 verschickt.

Besser reagieren

Das seit 2024 geltende Beitragsmodell der IHK Mittleres Ruhrgebiet funktioniert wie folgt: Durch eine variable Vorauszahlung der Mitgliedsbeiträge im Frühjahr kann im laufenden Jahr besser auf Sonderentwicklungen, zum Beispiel eine wirtschaftlich bessere Lage der Unternehmen, reagiert werden. Für die Vorauszahlung des Beitrags werden nicht mehr 100, sondern nur noch 70 Prozent des Gewerbeertrags zugrunde gelegt. Entwickelt sich das Betriebsergebnis wie geplant, werden im vierten Quartal die ausstehenden 30 Prozent der Beiträge nachveranlagt. Anderenfalls muss ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Denn Ziel ist es, am Jahresende eine schwarze Null als Bilanzergebnis zu schreiben.

Dienstag, 24. Februar 2026 | Quelle: IHK Mittleres Ruhrgebiet