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Der erste Hund kostet .

Hundesteuer-Vergleich in NRW

Düsseldorf. Ob Mops, Schäferhund oder Bulldogge – der Vierbeiner kann teuer werden, je nachdem, wo er mit Herrchen wohnt. In Herne muss für den ersten Hund 152 Euro, für den zweiten 188 und für den dritten Hund 206 Euro jährlich überwiesen werden. Zwischen 25 Euro für einen Hund in Verl und 180 Euro im Jahr in Hagen ist alles drin. In diesem Jahr hat der Bund der Steuerzahler (BdSt NRW) die Hundesteuer in 338 NRW-Kommunen mit den höch­sten Einwohnerzahlen verglichen. Positiv dabei: Nur 15 der 338 untersuchten Kommunen haben die Hundesteuer in diesem Jahr erhöht.

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Der zweite mehr.

Da die Kommunen die Hundesteuer selbst festlegen können, fällt diese je nach Wohnort sehr unterschiedlich aus und unterliegt der politischen Willkür vor Ort. Die höchste Hundesteuer verlangt weiterhin die Stadt Hagen mit 180 Euro pro Jahr, dicht gefolgt von Bonn (162 Euro) sowie Wuppertal und Mülheim an der Ruhr (160 Euro). Auffällig ist, dass die Hundesteuer in den kreisfreien Städten besonders hoch ist. Die 13 Städte mit der höchsten Hundesteuer sind alles kreisfreie Städte. Hundehalter, die zwei Hunde halten, zahlen in Wuppertal (288 Euro/Jahr), Leverkusen (264 Euro/Jahr) und Mülheim an der Ruhr (220 Euro/Jahr) am meisten. Ab dem dritten Hund ist Bedburg mit 350 Euro im Jahr der Spitzenreiter. Vergleichsweise geringe Hundesteuersätze erheben die Städte Verl (25 Euro), Harsewinkel und Reken (31 Euro) jeweils für einen Hund und ein Jahr. Positiver Spitzenreiter ist Verl auch bei der Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde. Dort werden 25 Euro erhoben.

Der dritte am meisten.

Besitzer von gefährlichen Hunden zahlen in 82 der untersuchten Kommunen den gleichen Steuersatz wie Halter anderer Hunderassen. Die restlichen Kommunen erheben einen erhöhten Steuersatz: In Monheim fallen 1.320 Euro an, Solingen berechnet 1.200 Euro und Siegburg 1.100 Euro für jeweils einen gefährlichen Hund. 77 Kommunen bieten einen reduzierten „Kampfhunde-Steuersatz“ an, wenn die Halter einen Nachweis gemäß Landeshundegesetz NRW erbringen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

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„Die Hundesteuer ist als Bagatellsteuer nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW. Er gibt zu bedenken, dass die Hundesteuer so gut wie keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Steuerzahler nimmt. „Der Erhebungs- und Kontrollaufwand der Hundesteuer ist hoch und das Aufkommen im Vergleich zu den klassischen Kommunalsteuern, wie die Grund- und Gewerbesteuer, eher unbedeutend“, so Kanski.

| Quelle: Bund der Steuerzahler NRW