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Geldkofferfall zurück ans LAG Hamm

Das bis heute ungeklärte Verschwinden von 115.000 Euro aus einem Geldkoffer der Bundesbank in der Sparkassen-Filiale Baukau am Morgen des 28. Mai 2015, dem im März 2016 eine fristlose Verdachtskündigung und eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 31. Dezember 2016 der langjährig beschäftigten Mitarbeiterin folgte, stand am Dienstag (25. April) zum drittenmal im arbeitsrechtlichen Mittelpunkt. Diesmal verhandelte der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Koch die Sache, nachdem die Herner Sparkasse mit Ihrer Anwältin Inken Hansen Ende 2017 erfolgreich gegen die Nichtzulassung der Revision durch die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm Beschwerde eingelegt hatte. Die von Rechtsanwalt Duits vertretene Mitarbeiterin hatte sowohl beim Arbeitsgericht Herne als auch in der Berufung beim LAG ihre Kündigungsschutzklage gewonnen, weil nach Meinung beider Instanzen „der bisher bekannte Geschehensablauf die Hürde einer Verdachtskündigung noch nicht nehmen könne." (halloherne berichtete mehrfach)

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Doch auch nach der Verhandlung in der letzten Instanz in Erfurt konnte der Fall arbeitsrechtlich noch nicht abgeschlossen werden. Das mittags verkündete Urteil: „Die Sache mit dem Aktenzeichen 2 AZR 611/17 ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden." Damit muss das LAG Hamm als zweite Tatscheninstanz erneut in die Prüfung einsteigen, ob der bisher bekannte Sachverhalt für eine Tatkündigung ausreicht. Sparkassenanwältin Hansen: „Das BAG prüft dabei nur, ob die zweite Instanz Fehler in der Auswertung des Sachverhalts gemacht hat, weil die Überzeugungsbildung eigentlich Aufgabe der Instanzgerichte ist.“ Sollte die Tatkündigung unberechtigt sein, komme es auf die Verdachtskündigung an „und dabei auf die Frage, wie die Anhörung der Betroffenen ausgestaltet sein muss,“ so die Anwältin weiter. Klägeranwalt Duits hatte die Anhörung gerügt, weil seiner Mandantin dabei nicht bekannt gewesen sei, dass sie als mögliche Beschuldigte angehört werden sollte, wie es beispielsweise bei einer Vernehmung durch die Polizei die Regel sei. Seine Mandantin hatte bei der ersten Anhörung den Eindruck, nur als Zeugin vernommen zu werden.

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Die Klägerin hatte am 27. Mai 2015 115.000 Euro in 50-Euro-Scheinen bei der Bundesbank geordert, die, abgepackt vor laufenden Kameras und unterwegs von GPS überwacht, am 28. Mai 2015 um 9.40 Uhr in Baukau eintrafen. Die Mitarbeterin öffnete das Paket aber erst 20 Minuten später, verletzte dabei auch das Vier-Augen-Prinzip mit Hinzuziehung eines zweiten Kollegen und fand in dem Paket Kindernahrung und Waschmittel im gleichen Gewicht der erwarteten Geldmenge. Der danach dazugerufene Kollege riet zur Einschaltung der Polizei. Später geriet die Frau im Lauf der internen Ermittlungen selbst in Tatverdacht. Das wegen eines bis zum Anschlag von 15.000 Euro überzogenen Girokontos, des arbeitsunfähig gewordenen Mannes und der Bewegung von 37.000 Euro im eigenen Schließfach kurz vor und nach dem Verschwinden der Gesamtsumme. Dieses Geld in drei mit verschiedenen Namen versehenen Briefumschlägen hatte jedoch mit den verschwundenen Banknoten der Bundesbank nichts zu tun, wie die Kripo später ermittelte. Strafrechtlich steckt der Fall noch ganz in den Anfängen. Nach fast drei Jahren sind die Ermittlungen zwar abgeschlossen, doch über eine Eröffnung des Hauptverfahrens am Amtsgericht Herne ist noch nicht entschieden worden, wie dessen Direktor Schrüfer aud Anfrage mitteilte.

| Autor: Helge Kondring