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Zwei alte Führerscheine, die umgetauscht werden müssen.

Tage des Führerscheins auf Lebenszeit sind gezählt

Führerscheinumtausch - jetzt aber zügig

Grauer Lappen, rosafarbene Pappe oder auch die weiße Plastikkarte, sind sie vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, dann müssen sie umgetauscht werden. Die Rede ist von Führerscheinen, die gegen neue und fälschungssichere EU-Führerscheine getauscht werden müssen. Deutschlandweit sind das rund 43 Millionen Führerscheine.

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So sollen bis 2033 alle EU-Bürger, die eine Fahrerlaubnis besitzen, mit einem einheitliche Dokument ausgestattet sein, das im Scheckkartenformat daherkommt. Außerdem besitzt der „Neue“ eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Außer dem aktuellen Fälschungsschutz werden die Führerscheine so auch immer mit einem aktuellen Foto der Inhaber bestückt sein. Zudem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst.

Wie viele Führerscheine in Herne umgetauscht werden müssen oder auch schon umgetauscht sind, dass konnte das Pressebüro der Stadt auf halloherne-Nachfrage nicht ermitteln. „Dies liegt unter anderem daran, dass Zuzüge nach Herne und auch die Abgänge nicht erfasst werden, beziehungsweise erst, wenn dies bekannt wird. Eine solche Auswertung bezogen auf die Jahrgänge 1953 bis 1958 ist dementsprechend nicht möglich. Auch lässt es sich leider nicht auswerten, wie viele bereits umgetauscht wurden", erklärt Sprecher Michael Paternoga.

Zusatz-Termine für den Umtausch

Reiner Filthaus, Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt mit einem alten Führerschein, der umgetauscht wird.

Allerdings wird es auch in Herne zu Engpässen bei der Terminvergabe geben. Das läge natürlich auch an der Pandemie, sagt Paternoga: „Solange es die Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung gibt, ist es in der Regel nicht möglich, die gleiche Anzahl von Kunden zu bedienen, wie es vor Corona der Fall war. Dies kann zu längeren Wartezeiten bei der Vergabe von Terminen führen. Speziell für den Umtausch der Führerscheine werden weiterhin Sondertermine angeboten. Diese zusätzlichen Termine werden derzeit freitags um 12 Uhr für die Folgewoche freigeschaltet. Diese Termine sind zurzeit ausschließlich für den Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1958 vorgesehen.“

Umtausch jetzt

Damit sich die Menschen in und vor den Fahrerlaubnisbehörden nicht knubbeln, geschieht der Umtausch stufenweise. Sputen müssen sich jetzt jene Schein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, für sie endet die Umtauschfrist nämlich schon am 19. Januar 2022. Da es aber Corona-bedingt im Augenblick zu Engpässen bei der Terminvergabe kommt, hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass diejenigen, die bis zum 19. Juli 2022 noch mit dem alten Schein „erwischt“ werden, müssen kein Bußgeld zahlen.

Wer muss wann umtauschen?

Die nächsten fünf Jahrgänge - 1959 bis 1964 - haben ein ganzes Jahr länger Zeit und die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Aufgabe bis Januar 2024 erledigen. 1971 oder später müssen den Umtausch bis Januar 2025 erledigt haben. Autofahrer mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.

Hinweisschild der Fahrerlaubnisbehörde.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der nach Januar 1999 ausgestellt wurde, der muss auf das Ausstellungsjahr achten. Die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis 2026 ausgetauscht sein. Die nächsten drei Jahre haben bis 2027 Zeit und so geht es weiter bis zum Januar 2033. Wer seinen Führerschein schon vor Ablauf der Frist umtauschen möchte, der kann das jederzeit tun - sofern er einen Termin bekommt.

Keine Führerscheinprüfung durch die Hintertür

Sollten alte Hasen im Verkehr beim Umtausch zögerlich sein, da sie befürchten, sich einer erneuten Führerscheinprüfung unterziehen zu müssen, denen sei gesagt: Das ist nicht der Fall. Die Betroffenen benötigen lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass, ein neues biometrisches Foto und natürlich den aktuellen Führerschein.

Führerschein wurde nicht in Herne ausgestellt

Wurde der „alte“ Schein nicht in Herne ausgestellt, so ist eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Schein ausgestellt hat, vorzulegen. Diese Abschrift kann per Post oder auch per Telefon angefordert werden. Zudem fallen in Herne Kosten von 30,30 Euro an.

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Alle Infos zur Terminvergabe und Karteikartenabschriften gibt es auf der städtischen Homepage.

| Quelle: Carola Quickels