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Fristlose Kündigung wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Sie sollte am Mittwoch, 31. August 2016, vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm stattfinden: Die Berufungsverhandlung eines 48-Jahre alten Ex-Bergmechanikers von Prosper-Haniel gegen die in Herne ansässige RAG AG, die den Unter-Tage-Mitarbeiter im Herbst 2015 wegen Volksverhetzung fristlos vor die Tür gesetzt hatte. Der Mann hatte am 5. Oktober 2015 auf der Facebook-Seite des Fernsehsenders n-tv über einen Brand in einer Thüringer Asylunterkunft eine Nacht vorher mit der Überschrift Drama in Thüringen: Leiche nach Brand in Asylunterkunft gefunden gelesen und kommentierte das auf seiner Profilseite, an dessen oberster Stelle der Arbeitgeber genannt wurde, mit folgenden Worten "Hoffe, dass alle verbrennen, die nicht gemeldet sind." Telefonisch von diesen Kommentierungen des Mitarbeiters auf der Facebook-Seite von n-tv in Kenntnis gesetzt, kündigte die RAG das Arbeitsverhältnis "außerordentlich fristlos". Gegen diesen Rauswurf erhob der Mann Klage vor dem Arbeitsgericht in Herne.

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Sein am 5. Oktober veröffentlichter Kommentar sei bereits am 6. Oktober 2015 wieder gelöscht worden, versuchte er die Sache herunterzuspielen. Außerdem habe er an jenem Oktobertag seine letzte Acht-Stunden-Schicht auf der Zeche Prosper-Haniel vor Beginn der Kurzarbeit abgeleistet und am Abend nach der Arbeit mit mehreren Bekannten und Freunden reichlich dem Alkohol zugesprochen. Ende März 2016 wies die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Herne die Klage ab (AZ 5 Ca 2806/15), weil sie die außerordentliche Kündigung aus den geschilderten Gründen für wirksam hielt. Die dagegen eingelegte Berufung, die bereits Mitte August verhandelt werden sollte, dann aber auf Wunsch der Klägerseite verlegt worden war, ist jetzt hinfällig, weil der Ex-Mitarbeiter am Montag (28.8.2016) seine Berufung in Hamm zurücknahm. Damit ist das Herner Urteil rechtskräftig. (AZ 3 Sa 451/16)

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| Autor: Helge Kondring