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Fremdes Geld verbraucht und auf Notsituation berufen

Sechs Wochen vor Ablauf seines Vertrage beim DRK-Kreisverband Herne/Wanne-Eickel im Rahmen des Bundesfreiwilligen-Dienstes (Bufdi) endete für einen jungen Herner der Dienst vorzeitig am 21. Oktober 2016 durch Kündigung. Diese Information erreichte die DRK-Abrechnungsstelle in Hagen aber erst im Zuge der üblichen Information zur Monatsmitte im November. Die Folge: Der junge Herner bekam für die Zeit bis Ende November noch 550 Euro netto, die er wegen einer jetzt dem Arbeitsgericht vorgetragenen Notlage restlos für seinen Lebensunterhalt verbrauchte. Erstens sei er damals zu Hause rausgeflogen, und zweitens gehe er davon aus, dass er Geld, das ihm "absichtlich" ausgezahlt worden sei, in seiner immer noch angespannten Situation nicht zurückzahlen müsse.

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Doch diesen Zahn musste Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender dem vom DRK auf Rückzahlung der Überzahlung verklagten Ex-Bufdi erst einmal ziehen. Erstens könne er die ihm zugegangene Leistung nicht mit einer anderen öffentlichen Leistung wie Sozialhilfe einfach verrechnen, und zweitens könne er ohne die "Sofortnutzung sozialer Auffangmechanismen" nicht einfach Geld verbrauchen, von dem er wisse, dass es ihm nicht zusteht. Der Standpunkt "Ich habe kein Geld" könne auch einem Urteil nicht entgegenstehen. Das sei vollstreckbar, verursache zusätzlich noch Gerichtskosten und sei ein 30 Jahre gültiger Titel. Deshalb der gerichtskostenfreie Vorschlag, zumindest 400 Euro in zwei Raten Mitte August und Mitte September zurückzuzahlen. Mit dieser Löung erklärte sich DRK-Anwalt Peter Närdemann auch einverstanden. Und so wurde es dann auch als Vergleich protokolliert. Der junge Herner ist bis dahin auch Studierender am Berufskolleg Recklinghausen, wo er sein Fachabitur zur Verbesserung seiner beruflichen Chancen in der Zukunft anstrebt.

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| Autor: Helge Kondring