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Freiwillige Überstunden reichten nicht mehr

Wenn die Notwendigkeiten einer guten Auftragslage mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung bei der Zustimmung beantragter Überstunden kollidieren, ist das Arbeitsgericht meistens die vermittelnde Instanz. So war es jetzt bei der Vulkan Kupplungs- und Getriebebau GmbH an der Heerstraße 66 in Crange, als die Geschäftsführung Anfang Juli 2017 für die 21 Mitarbeiter der Teileabteilung Mehrarbeit bis zum 28. 7.2017 beantragte und der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte.

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Bisher, so Betriebsratsvorsitzende Barbara Rampold und Rechtsanwalt Venghaus jetzt vor der Kammer von Richterin Nadia Große-Wilde, habe die Firma immer auf ein Dutzend Freiwillige bei anfallender Mehrarbeit zurückgreifen können. Bei den übrigen neun Arbeitnehmern, so die Geschäftsführer Dr. Brodde und Sebastian Hackforth mit Assessor Bergmann vom Arbeitgeberverband ergänzend, handele es sich um drei "beratungsresistente" Verweigerer sowie um sechs "betreuungsintensive" Arbeitnehmer, die vom Grundsatz her eher keine Mehrarbeit leisten wollten. Aber allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsse es mögich sein, auch anfallende Mehrarbeit auf alle Schultern zu verteilen, wie es auf der Leitungsebene des Unternehmens schon lange üblich sei, führten die Vulkan-Vertreter weiter aus.

Die Kammer, vom Betriebsrat im Eilverfahren eigentlich wegen der Bestätigung der verweigerten Zustimmung angerufen, warnte allerdings einmütig vor einem Spruch. Der sei nicht nur in der zweiten Instanz "beschwerdefähig", wobei der 28. 7.2017 dann schon vorbei sein könne, sondern bringe das grundsätzliche Problem des Fehlens einer für solche Fälle einschlägigen Regelung nicht vom Tisch. Die letzte Betriebsvereinbarung dazu stammte übrigens aus dem Juli 2006 und war Ende Oktober 2008 "arbeitgeberseitig" aufgekündigt worden. Jetzt soll eine neue in Angriff genommen, denn nach den Hinweisen des Gerichts, bei denen sich auch der ehrenamtliche Richter Savelsberg von der Arbeitgebereite engagiert einschaltete, siegte schließlich auf beiden Seiten die Vernunft.

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Der Betriebsrat akzeptiert die zur Zeit laufende Mehrarbeit bis zum 28. Juli, und die Geschäftsführung wird dem Betriebsrat zeitnah einen Vorschlag zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum Thema "Flexibilisierung der Arbeitszeit" unterbreiten. Bis dahin muss die Arbeitgeberseite im Falle neuer Mehrarbeit jeweils die Zustimmung des Betriebsrats einholen. (AZ 3 BVGa 1/17)

| Autor: Helge Kondring