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Fatale Unterschrift aus dem Jahr 1983

Vor 37 Jahren veließ eine junge Ärztin aus Finnland ihre Heimat und kam ins Ruhrgebiet. Zunächst für kurze Zeit ins Bochumer St. Josefs-Hospital, wechselte sie später zur evangelischen Familienfürsorge der Diakonie und kam dann Anfang November 1983 zum Herner Marien-Hospital, wo sie auch heute noch als Anästhesistin arbeitet. Schon in Bochum war sie in der Zentralen Versorgungskasse der Kirchen (KZVK), hatte aber wegen der kurzen Zeit noch keine Ansprüche erworben und sich deshalb befreien lassen. Damals neu in Herne, kam auf die junge Finnin dieses Versorgungsthema wieder zu. Und was dann angeblich passierte, beschäftigte 34 Jahre später im Oktober 2017 das Arbeitsgericht Herne.

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Sie sei damals falsch beraten worden, weil "man mir immer wieder gesagt hat, dass ich in diese Versicherung nicht wieder rein komme," schilderte die Ärztin mit ihrem Anwalt Prell jetzt der 5. Kammer von Richter Ulrich Nierhoff. Damals hatte die Medizinerin einen auch von der Arbeitgeberseite unterschriebenen Antrag auf "Fortdauer der Befreiung" unterschrieben. Den hatte Rechtsanwalt Dr. Barg und Prozessvertreterin Palik von der St. Elisabeth-Gruppe auch vorgelegt und die Klägerin jetzt gefragt, ob es sich nicht um ihre Unterschrift handele. Der Antrag war für den Fall notwendig, dass der Antragsteller nicht in die grundsätzlich verbindliche Pflichtversicherung wollte. Den Löwenanteil der Versorgungsbeiträge in Höhe von etwas mehr als vier Prozent des Tarifgehalt zahlte der Arbeitgeber, während diese Leistung noch durch eigene Beiträge aufgestockt werden konnte.

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Die Jahre vergingen, und als der Ruhestand näher rückte, wurde der Frau bewusst, dass sich ohne diese Zusatzversorgung eine monatliche Lücke zwischen 1.000 und 1.500 Euro auftun würde. Rechtsanwältin Uta Heinrich, die die Klage auf Schadensersatz wegen falscher Beratung formuliert hatte, meinte einen Grund für die Unterschrift ihrer Mandantin darin gefunden zu haben, "dass sie damals aus Finnland kam und das alles nicht richtig verstanden hat." Kammervorsitzender Nierhoff hielt dagegen, "dass sie einen recht eindeutigen Antrag unterschrieben hat. Wenn ich sowas lese, bekomme ich auch einen Einblick." Arbeitgeber-Anwalt Dr. Barg ergänzte, "dass ich als verantwortlich handelnde Ärztin eigene Probleme doch nicht Anderen aufbürden kann." Seine Mandantin sei zu keinem Vergleich bereit, "auch wenn man das Problem nachvollziehen kann." Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht verneinte eine Schadensersatzpflicht des Marien-Hospitals und setzte den Streitwert auf 36.000 Euro fest. (AZ 5 Ca 926/17)

| Autor: Helge Kondring