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Fashion-Factory-Store spricht von drohender Insolvenz

Textil-Händler Fashion-Factory-Store GmbH ist derzeit so zahlungsunfähig, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen am Standort Herne für einschließlich Urlaubsgeld für die Monate Mai bis August Juli bis heute nicht nachkommen konnte. Wie Geschäftsführer Wilhelm Brand, derzeit öfter an den Arbeitsgerichten Herne und Gelsenkirchen zu Gast, am Donnerstag (7. 9.2017) jetzt in zwei Güteterminen vor der Herner Arbeitsrichterin Große-Wilde mitteilte, "müssen wir für den Fall, dass aktuelle Gespräche mit Investoren und Geldgebern in dieser Woche keinen Erfolg haben, wohl Insolvenz anmelden." Am Donnerstag ging es um drei von Rechtsanwalt Hauptvogel vertretene Mitarbeiterinnen am Standorten Herne, von denen zwei auf Zahlung ihrer noch ausstehenden Vergütungen von Mai bis Juli und eine gegen ihre Kündigung vom 26. Juli klagten.

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Die Forderungen, so der Geschäftsführer, seien berechtigt. Und bei der Kündigung war dem Unternehmen ein "Formfehler" unterlaufen, sodass sich Geschäftsführer und Klägeranwalt vergleichsweise einigten, "dass diese Kündigung zurückgenommen wird und das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht." Dabei ging es immerhin um ein Monatsgehalt von jeweils 3.075 Euro brutto. Wegen der aktuell noch unklaren Situationen baten Geschäftsführer und Klägeranwalt, der noch weitere Klagen gegen Fashion-Factory-Store vertritt, um "einen zeitnahen Kammertermin" zur Verhandlung der noch offenen Leistungsklagen. Den setzte Richterin Große-Wilde für den 21. November fest. (AZ 3 Ca 1683, 1684 und 1574/17) Das war am Donnerstag. Am Freitagmorgen rückte Geschäftsführer Wilhelm Brand in einem vierten Termin mit einer weiteren Neuigkeit heraus. Danach sei das Mietverhältnis in Herne im Juli "wegen Wegfalls der Filiale Herne" gekündigt worden, und "Anfang der kommenden Woche ist alles zu Ende."

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Das löste bei einer nach 15 Jahren gegen ihre Kündigung zum Jahresende und auf Nachzahlung noch offener Löhne mit Rechtsanwalt Hauptvogel klagenden Verkäuferin Verwunderung aus. Noch in den letzten Tagen, so teilte ihr Anwalt dem Gericht mit, seien die Verkaufsräume mit neuer Ware "geradezu vollgestopft worden." Des Rätsels Lösung: Die Frau eines ebenfalls gekündigten leitenden Angestellten hat eine "GmbH in Gründung" angemeldet, die den Verkauf weiterführt. Mitarbeiterinnen des alten Arbeitgebers seien zum "Weiterverkaufen" ermuntert worden, obwohl sie bisher weder ihre alten Löhne bekommen noch neue Arbeitsverträge angeboten bekommen hätten. Der Richter, der für Ende November eine Kammersitzung terminierte, ermahnte den Geschäftsführer eindringlich, eine mögliche Insolvenz nicht weiter zu verzögern und dabei auch auf die Abführung fälliger Beiträge zur Sozialversicherung zu achten. "Die Staatsanwaltschaft Bochum reagiert auf solche Sachen knochenhart," fügte Richter Nierhoff noch hinzu. (AZ 5 Ca 1605/17)

| Autor: Helge Kondring