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Bandido-Kutte.

Ex-Bandido-Unterstützer überrascht Gericht

Vor acht Jahren wurde der heute 30 Jahre alte Lars R. Mitglied der Guerrilleros, einem Unterstützer-Club der Bandidos des MC-Chapters Herne/Wanne-Eickel mit Sitz am Trimbuschhof. Am Freitag (9.6.2017) saß der angehende Schweißer mit Rechtsanwalt Gentsch als Kläger gegen den Polizeipräsidenten Bochum vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil die Genehmigungsbehörde dem damaligen Vorstandsmitglied vor drei Jahren den sogenannten kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit entzogen hatte. Das mit der Begründung, dass die Guerrilleros ebenso wie die Bandidos den sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs zuzurechnen seien. Die stellen sich nach den Begründungen verschiedenster Gerichtsinstanzen und auch Verbotsverfügungen von Innenministerien außerhalb der gesellschaftlichen Ordnung , wobei ihre Mitglieder auch im Bereich der organisierten Kriminalität aktiv seien. Der damals bei den Guerilleros als Sergeant at Arms (Waffenwart) auf Vorstandsebene tätige R. konterte den Waffenschein-Widerruf mit dem Hinweis auf seine strafrechtliche Unbescholtenheit ohne irgendeine waffenrechtliche Verfehlung und seine fehlende und nicht mal von der Polizei behauptete Mitgliedschaft bei den Bandidos direkt.

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Polizeibeamte vor dem Vereinsheim der Bandidos Herne East. (Archivfoto)

Gleichwohl vollstreckte die Polizei im August 2014 den Widerruf des Waffenscheins und zog ihn ein. Seine dagegen erhobene Klage, zu der das beklagte Land jetzt zwei Vertreter des Innenministeriums und einen Kriminalhauptkommissar aus Bochum schickte, erlebte nach intensiver Vorbereitung der 17. Kammer von Richter Thewes zu diesem politisch und juristisch hoch aufgehängten Thema mitten im Termin eine große Überraschung.

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Polizeipräsidium Bochum.

Bei der Schilderung seiner persönlichen Verhältnisse schilderte der Kläger, dass er sich bereits vor zweieinhalb Jahren von der Szene völlig losgesagt habe. Wegen erheblicher Veränderungen im Club und auch Kollisionen mit anderen Mitgliedern in Herne sei er ausgetreten, habe auch sofort danach sein Motorrad verkauft und sei jetzt auf dem Weg der Ausbildung zum Schweißer. Er habe zwei Kinder und wolle auch in diesem Jahr noch heiraten. Das war alles weder der Polizei noch dem Gericht bekannt, wie der Kammervorsitzende nach einer Unterbrechung "mit Unmut" feststellte, gebe es doch jetzt "Anlass zu einer sachlichen Umorientierung" in diesem Fall. Und die sieht nach einer vom Gericht vorgeschlagenen "Hauptsache-Erledigungserklärung" so aus. Wenn der für Polizei und Gericht geschilderte neue Sachverhalt der Wahrheit entspreche, wird die Polizei dem Kläger die auf der Mitgliedschaft bei den Guerrilleros fußenden Ablehnungsgründe nicht länger als bis zum 1. Januar 2020 "entgegenhalten". Dann ist die erforderliche "Karenzzeit" von insgesamt fünf Jahren nach dem Abschied des Klägers von seinem früheren Leben vergangen. (AZ 17 k 3440/14)

| Autor: Helge Kondring